Die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Auffälligkeiten bei Wildschweinen (z.B. erhöhte Zahl an Falltieren oder Tieren mit Krankheitssymptomen) sollten von Jägern an das Veterinäramt gemeldet werden. 

Online-Prozess im Falle eines Wildschweinfunds

Formular Schussprämie

Online-Prozess Anzeige einer Jagd in Sperrzone I 

Formular zur Drohnensuche 

 

 

Kadaversammelplatz Babenhausen

Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Babenhausen, Harreshäuser Allee 25 a erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.

Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 8 Uhr bis 10 Uhr, montags und mittwochs nachmittags auf telefonischer Anfrage unter 06151 881 1800 (s. Spalte rechts)

Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone I, der verwertet werden soll, kann am Kadaversammelplatz in Babenhausen entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).  


Allgemeinverfügungen

Aufhebung bisheriger Allgemeinverfügungen und Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen in der Sperrzone II (09.10.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive KarteHier geht's zum online-Prozess zur Drohnensuche



Sperrzone III (vorher Schutz- und Überwachungszone für Hausschweine: Gebietsfestlegung und Maßnahmen für Hausschweine (08.08.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte


Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt (veterinaeramt@remove.this.ladadi.de).

In der infizierten Zone (Sperrzone II) gilt eine generelle Leinenpflicht für Hunde.

Im Waldgebiet der infizierten Zone ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.

Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.



Aktuelle Meldungen:

11.10.: Schutzzaunbau am Pfunstädter Moor erfolgreich abgeschlossen

9.10.: Lockerung der Leinenpflicht und Maisernte im Landkreis Darmstadt-Dieburg

25.9.: Ausbreitung der ASP nördlich des Pfungstädter Moors verhindern – Neuer Schutzzaun zwischen A67 und A5

13.9.: Lockerungen bei der Jagd und der Leinenpflicht

27.8.: Landkreis Darmstadt-Dieburg legt Sperrzone I fest

23.8.: Landkreis Darmstadt-Dieburg ändert Allgemeinverfügung zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in der Sperrzone II

06.08.: Neue Allgemeinverfügung und Ausweitung der Sperrzone II 

02.08.: Weiterer ASP-Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg

31.07.: Erster ASP-positiver Wildschwein-Fund im Landkreis Darmstadt-Dieburg

31.07.: Landkreis Darmstadt-Dieburg benennt infizierte Zone in Sperrzone II um

22.07.: Schutzmaßnahmen für den Hausschweinbestand getroffen

18.07.: Erleichterungen für die Landwirtschaft im Landkreis Darmstadt-Dieburg

17.07.: Erweiterung der infizierten Zone auf mehrere Ortschaften im Landkreis Darmstadt-Dieburg

12.07.: Hinweistafeln mit QR-Codes im Waldgebiet

09.07.: Neue Allgemeinverfügung regelt Maßnahmen im Kerngebiet

04.07.: Ausweitung der infizierten Zone im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf mehrere Kommunen

28.06.: Erste Drohnenflüge im Landkreis ohne Fund von Wildschwein-Kadavern

28.06.: Allgemeinverfügung zum zweiten Mal geändert

27.06.: Einsatz von Drohnen zur Kadaversuche von Wildschweinen im Landkreis

21.06.: Allgemeinverfügung geändert - Erleichterung für die Landwirtschaft

20.06.: Kadaversammelplatz in Griesheim eingerichtet - Bergeteams geschult 

19.06.: Landkreis Darmstadt-Dieburg erichtet Wildbarrieren

17.06.: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung