Bauaktenauskunft
Die Bauaufsichtsbehörde hat die Baugenehmigungs-, Bauanzeige- und Zustimmungsakten zu archivieren.
Es besteht daher die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse, Baugenehmigungen und die dazugehörigen Bauzeichnungen einschließlich der bautechnischen Nachweise aus früheren Vorgängen einzusehen oder zu bestellen.