Bauaktenauskunft

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Baugenehmigungs-, Bauanzeige- und Zustimmungsakten zu archivieren.

Es besteht daher die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse, Baugenehmigungen und die dazugehörigen Bauzeichnungen einschließlich der bautechnischen Nachweise aus früheren Vorgängen einzusehen oder zu bestellen.

Akteneinsicht

Aktenbestellung

Baugenehmigungen vor 1945