Amtliche Vordrucke
Seit dem 7. Juli 2018 ist die neue Hessische Bauordnung (HBO) in Kraft. Mit dem Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 mit Wirkung zum 01. März 2022 sind für die unterschiedlichen Antrags- und Prüfungsvorgänge sowie für Bescheinigungen verbindliche Vordrucke eingeführt worden.
Bitte verwenden Sie nur noch die Vordrucke, die vom
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
in einem eigenen Formularbereich zur Verfügung gestellt werden.
Die Vordrucke liegen im PDF-Format vor, die Verwendung des Adobe Acrobat Readers ab der Version 5 ist erforderlich.
Mit dem Bauvorlagenerlass verlieren alle bisherigen Vordruckfassungen ihre Gültigkeit.
Hinweis Amtliche Vordrucke vor 01.03.2022
Der bis zum 28. Februar 2022 gültige Bauvorlagenerlass und die Vordrucke stehen Ihnen weiterhin zum Download zur Verfügung unter:
https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke
Falls noch Vordrucke für Verfahren vor dem 7. Juli 2018 benötigt werden, wenden Sie sich bitte an bauaufsicht@ wirtschaft.hessen.de
Nachfolgend finden Sie den Link zum Download der aktuell gültigen Formulare aus dem Formularbereich des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Änderungen in den Vordrucken BAB 10, 27, 28, 34 und 35
Die im Bauvorlagenerlass in Anlage 1 veröffentlichten Vordrucke BAB 10, BAB 27, BAB 28, BAB 34 und BAB 35 werden ergänzt und berichtigt. Die geänderten Vordrucke sind ab sofort zu verwenden.
Für Vorhaben, die vor dem 31. März 2024 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. Oktober 2024 auch noch die alten Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bereits vorbereitet wurden.