Archäologie

„Bodendenkmäler sind Kulturdenkmäler, die Zeugnisse menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens von wissenschaftlichem Wert darstellen und die im Boden verborgen sind oder waren oder aus urgeschichtlicher Zeit stammen.“ (§2 (2) HDSchG)

Überall im Landkreis sind vorgeschichtliche, römische oder mittelalterliche Spuren zu finden, beispielsweise auch in heute neu ausgewiesenen Neubaugebieten.

Wer zum Beispiel beim Aushub einer Baugrube Bodendenkmäler entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich der Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) unter Telefon 06151-397783-0 /6, per E-Mail poststelle.archaeologie.da@remove.this.lfd-hessen.de oder/und der Denkmalschutzbehörde zu melden. Die Denkmalbehörden sind berechtigt, den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung mitzunehmen. Es kann dadurch zu einer Unterbrechung der Bautätigkeiten kommen.

Bei den Denkmalbehörden wird eine Kartierung der bisherigen Fundstellen im Landkreis geführt. Die Bauherrin oder der Bauherr sowie ihr/seine Architektin oder Architekt kann also auch eigenständig vor Baubeginn die Wahrscheinlichkeit von archäologischen Fundstellen erfragen. Dies schließt natürlich überraschende Neufunde nicht völlig aus (siehe oben, Meldepflicht).