Forstaufgaben

J. Reichel - pixabay

Nach dem Hessischen Waldgesetz müssen Waldneuanlagen und Waldrodungen genehmigt werden.

Der Antrag auf Waldneuanlage oder Waldrodung kann beim Fachbereich Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Landschaftspflege schriftlich und formlos gestellt werden. Eine topografische Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 und die Katasterkarte sowie die Beschreibung der geplanten Maßnahmen müssen dem Antrag beigefügt sein.  

Der Antragsteller kann sich vorab bei Hessen-Forst in Fachfragen beraten lassen.

Bei Fragen zu Maßnahmen des Waldschutzes nach § 8 des Hessischen Waldgesetzes (Schädlingsbefall u.Ä.) bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem Forstamt Darmstadt oder dem Forstamt Dieburg.

Sollten Baumfällungen im Rahmen des Waldschutzes (außerhalb der Brut- und Setzzeit vom 01.03. bis zum 30.09.) erfolgen müssen, bitten wir um Beachtung der artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes. Betroffene Bäume sind demnach auf das Vorkommen von Arten besonders auf das Vorliegen von Brut- und Lebensstätten hin zu untersuchen. Sofern Arten oder deren Brut- und Lebensstätten festgestellt werden, ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu informieren.

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Frau Bienert
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