NATURA 2000

Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 dient dem Erhalt gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie besonderer Lebensräume indem deren Pflege, Schutz und Entwicklung länderübergreifend sichergestellt werden. Durch die Schutzgebiete des Natura 2000-Netz profitieren auch viele andere Arten die keinem speziellen Schutz unterstehen. Hierdurch leistet Natura 2000 einen besonderen Beitrag zum Erhalt der Biologischen Vielfalt.

Diesem Schutzgebietsnetz zugrunde liegen die Vogelschutz-Richtlinie, sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie). Beide Richtlinien sollen die Bewahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume, sowie der einzelnen Arten gewährleisten.

Mit derzeit über 20 Prozent der Fläche der EU ist Natura 2000 das größte Schutzgebietsnetz weltweit.

Gebietsmanagement

Für das Management der einzelnen Gebiete werden Bewirtschaftungspläne erstellt. Diese sollen sicherstellen, dass die Pflege und Entwicklung der Gebiete, sowie ein optimaler Schutz der Tier- und Pflanzenarten, entsprechend der definierten Erhaltungsziele, gewährleistet wird. Auch soll die Nutzung möglich bleiben. So werden unter anderem im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wirtschaftliche und soziale Belange mit den Schutzzielen abgewogen. Für die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Natura 2000-Gebiete stehen verschiedene finanzielle Mittel zur Verfügung.

Die Bewirtschaftungspläne werden im Benehmen mit den kommunalen Planungsträgern, unter Beteiligung der Bewirtschafter sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen aufgestellt. Um die Ziele der Bewirtschaftungspläne zu erreichen, hat der freiwillige Vertragsnaturschutz Vorrang.

Das Gebietsmanagement für Natura 2000-Gebiete umfasst somit:

  • das Erstellen von Bewirtschaftungsplänen unter Einbezug der lokalen Akteure
  • das Umsetzen der im Bewirtschaftungsplan vorgesehenen Maßnahmen um einen guten Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu erreichen oder diesen zu bewahren
  • die Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist zu vermeiden
  • die Konfliktbewältigung bei Interessengegensätzen
  • Unterstützung bei Problemlösungen in Zusammenarbeit mit den Bewirtschaftern
  • Erstellung und Abstimmen der jährlichen Pflegepläne als Handlungsgrundlage

Das Fachgebiet Landschaftspflege ist für die Erstellung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete, die überwiegend im Offenland liegen, zuständig.

Zusätzlich zum Gebietsschutz, sind die in der FFH- und Vogelschutzrichtlinie benannten Arten sowie Lebensraumtypen flächendeckend geschützt, unabhängig davon, ob sie sich in einem Schutzgebiet befinden oder nicht.

Um den Zustand der Arten und Lebensräume zu beurteilen, werden diese regelmäßig beobachtet. Auf dieser Grundlage wird alle sechs Jahre ein Bericht, der Nationale Bericht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie, erstellt.

Gebietskarten und Gebietslisten

Zu den FFH- und Vogelschutzgebieten in Hessen gibt es Gebietslisten, sowie Gebietskarten, die durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sowie HessenForst zur Verfügung gestellt werden.

Eine Gebietsliste der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete in Hessen finden Sie hier:

Gebietsliste FFH

Die Gebietsliste der Vogelschutzgebiete (VSG) in Hessen finden Sie hier:

Gebietsliste VSG

Die Natura 2000-Gebietskarten nach Landkreisen zusammengestellt können Sie hier als PDF-Dateien herunterladen: Gebietskarten

Weitere Informationen zu den Natura 2000-Gebieten, den Lebensraumtypen und Arten, sowie die Berichte nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie und weitere naturschutzfachliche Anforderungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz sowie des Bundesumweltministeriums.