Schutzgebiete im Landkreis
Das Bundesnaturschutzgesetz normiert verschiedene Schutzkategorien zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft.
Zu diesen gehört zum einen das europaweiten Netz "Natura 2000" welches in Hessen durch Verordnung vom 16. Januar 2008 ausgewiesen wurde, zum anderen die "klassischen" Schutzkategorien.
Der Landkreis ist für Naturschutzgebiete unter 5ha, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile im Außenbereich zuständig.
Die Zuständigkeit für Naturschutzgebiete ab fünf Hektar sowie für Landschaftsschutzgebiete liegt beim RP Darmstadt.
Informationenen zum Naturpark Bergstraße-Odenwald finden Sie hier.
Die Schutzkategorien Nationalpark, Nationales Naturmonument und Biospärengebiet sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht vorhanden.