Schadensfälle
Alle Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (sofern es sich nicht lediglich um Tropfverluste handelt) sind der Wasserbehörde oder der örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen. Meist handelt es sich um das Auslaufen von Kraftstoffen nach Verkehrsunfällen, aber auch Schäden an Heizöl-Lageranlagen treten immer wieder auf. Heizöl kann aus defekten Tanks oder Leitungen auslaufen, es kann aber auch beim Betanken zu Unfällen kommen.
Melden Sie solche Unfälle unbedingt sofort - der entstandene Schaden kann dadurch immer so klein wie möglich gehalten werden. Durch Heizöl, das nicht sachgerecht und rechtzeitig entfernt wurde, können an der Umwelt, aber auch an der Bausubstanz (zum Beispiel dem Lagerraum im Keller), erhebliche Schäden entstehen, für die dann auch keine Versicherung mehr gerade steht.
Gefahrenabwehr
Wenn Schadstoffe bereits in ein Gewässer gelangt sind (etwa durch einen Verkehrsunfall oder durch wilde Abfallentsorgung) oder die Gefahr besteht, dass dies passiert, ist die Wasserbehörde für die Beseitigung der Schadstoffe und die weitere Gefahrenabwehr zuständig. Hier hat sich eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Feuerwehren und der Polizei eingestellt.
Wenn die konkrete Gefahr beseitigt ist, ist es vielfach erforderlich, dass weitere Maßnahmen durch die Wasserbehörde veranlasst werden. Das können Untersuchungen zum Zustand des Gewässers nach dem Schadensfall sein (Gutachten zu Schäden an Pflanzen und Tieren), aber auch die Anordnung von Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.
Ist es noch nicht zu einem Schadensfall gekommen, muss die Wasserbehörde den Verantwortlichen feststellen und ihn dazu veranlassen, die Gefahrenquelle zu beseitigen.