Naturschutzgebiete

Der Landkreis ist nur für Naturschutzgebiete (NSG) zuständig, deren Fläche fünf Hektar nicht überschreitet und die nach dem Inkrafttreten des HENatG 1996 (Hessisches Naturschutzgesetz) ausgewiesen wurden.

Bis zum Jahr 2010 traf dies auf kein NSG im Landkreis zu. Mit der Verordnung über das NSG "Fuchswiese bei Stettbach" (siehe auch Anlage 2 zur VO) vom 09. September 2010 hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg nunmehr sein erstes NSG ausgewiesen.