Tier- und Naturschutzstiftung Darmstadt-Dieburg Alfred-Fischer-Stiftung
Die Tier- und Naturschutzstiftung Darmstadt-Dieburg Alfred Fischer-Stiftung wurde gemäß der Stiftungsurkunde vom 11. Mai 2005 auf Beschluss des Kreistages vom 15. November 2004 errichtet und geht auf den Stifter und Namensgeber Alfred Fischer zurück, dessen Nachlass Grundstock der Stiftung ist.
Eine Stiftung ist eine Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer gewidmet ist. Welche Zwecke eine Stiftung verfolgt legt der Stiftende in der Satzung fest. Die Erfüllung der Stiftungszweckes geschieht durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen.
Um Gutes im Sinne des Stiftungszweckes zu tun, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Form der Zustiftung. In diesem Fall erhöht die Zuwendung das Stiftungsvermögen und bleibt als solches erhalten. Die Verwirklichung des Stiftungszweckes erfolgt durch die Erträge aus dem Vermögen (Zinsen).
- Die Form der Spende. In diesem Fall wird die Zuwendung direkt und zeitnah in voller Höhe zur Verwirklichung des Stiftungszweckes verwendet.
In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, eine Zuwendungsbestätigung im Sinne des Paragrafen 10b Einkommensteuergesetz auszustellen.
Für Antragsteller ist es wichtig, dass das zu fördernde Projekt unter den Stiftungszweck fällt. Ansonsten genügt die Übersendung des Antragsformulars, das eine Projektbeschreibung (für was wird das Geld benötigt?) sowie einen Zeit- und Finanzierungsplan (wann erfolgt die Durchführung, welcher Betrag wird von der Stiftung genau benötigt, wie sieht die Gesamtfinanzierung aus?) enthält.
Bei Fragen rund um die Stiftung steht Ihnen der neben genannte Ansprechpartner gerne zur Verfügung.