Was ist Schulentwicklung?

Schulentwicklung dient der nachhaltigen Verbesserung der Qualität von Bildung und Unterricht. Schulentwicklung beschreibt Prozesse und versteht Schule als System, nicht als Organisation. Es gibt also kein festes Schema. Das Bild der Schule und die einzelnen Maßnahmen werden innerhalb des Systems entwickelt und umgesetzt, wobei der Weg nicht eindeutig ist. Eindeutig müssen die Formulierung und die Sicherung von Zielsetzungen sein.

Schulentwicklung hat keinen Projektabschluss, sondern ist als Kreisprozess zu sehen:

- Stärkenanalyse durchführen (Bestandsaufnahme)

- Schwerpunkte setzen

- Ziele vereinbaren

- Vorhaben planen und durchführen

- Vorhaben evaluieren (intern und extern)

- Maßnahmen entwerfen (Neuentscheidungen und Fortführung)

- Weiterarbeit planen (Ergebnis- und Prozessbewertung)

- Qualitätsentwicklung (Interessen, Visionen…)

 

 

Inklusive Schulbündnisse

Die neuen inklusiven Schulbündnisse (iSB) sind in der Schulgesetzesnovelle unter § 52 verankert und ermöglichen die Realisierung des Aktionsplans der Hessischen Landesregierung zur unterzeichneten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, setzen den Koalitionsvertrag um und nehmen Ergebnisse des Bildungsgipfels auf.

Zwei große Ziele verfolgen die inklusiven Schulbündnisse:

Ziel (1) Ziel der Beratungen im iSB ist es, dem Wunsch der Eltern von Kindern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung nach einer inklusiven Beschulung grundsätzlich entsprechen zu können (Schulgesetz § 52 (2) Satz 4).

Ziel (2) Das iSB plant den Einsatz der Förderschullehrkräfte an allgemeinen Schulen nach den Kriterien der Verlässlichkeit und Wirksamkeit.

Am 15.02.2018 und am 14.06.2018 wurden vom Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt die ersten Bündniskonferenzen im Landkreis Darmstadt-Dieburg ausgerichtet.

Die Bündniskonferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsorgan zur Umsetzung der Zielsetzung des inklusiven Schulbündnissen. Die Entscheidungsgremien setzen sich zusammen aus: Staatliches Schulamt, Schulleitungen aller Regelschulen, regionale Beratungs- und Förderzentren, Schulträger, Förderschulen und weiteren Teilnehmenden mit beratender Funktion. Alle Mitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung hinsichtlich der Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.

 

 

Berufliche Orientierung in Südhessen

Die berufliche Orientierung von Jugendlichen beginnt nicht etwa erst mit dem Ende der Schule oder mit dem Beginn einer Ausbildung, sondern bereits ab Klasse 7 oder 8.

Auf http://bo-suedhessen.de/kommunenundkreise/da-di/fachstelle-jugendberufswegeshybegleitung/ finden Sie zahlreiche Informationen zur Berufsorientierung (BO) für den südhessischen Raum und bekommen einen breiten regionalen Überblick über die Angebote und Ansprechpersonen im Übergang Schule in Beruf geboten.

Diese Seite soll Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Schulen, Jugendhilfe, Trägern, Vereinen oder Verbänden Ihre Arbeit, mit Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf, erleichtern.