Sauna
Die Sauna ist eine bauliche Anlage im Sinne der Hessischen Bauordnung (HBO) und ist dort ebenso als Gebäude definiert.
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Wenn die Saunagebäude < 30 m³ sind und keinen mit Holz befeuerten Saunaofen haben (Feuerstätte), gelten sie gemäß Ziffer 1.1. der Anlage zu §63 der Hessischen Bauordnung als baugenehmigungsfrei. Elektro-Saunaöfen gelten nicht als Feuerstätten. Sie erzeugen Wärme mithilfe von Elektrizität und verfeuern nichts.
Die Installation und der Betrieb von Elektro-Saunaöfen ist in Deutschland verfahrensfrei. Es wird keine Genehmigung für ihren Betrieb benötigt. Auch eine Abnahme durch den Schorsteinfeger entfällt. Der Sauna-Holzofen hingegen muss vom Schornsteinfeger offiziell abgenommen werden.
Darf ich eine Sauna überall auf meinem Grundstück errichten?
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob bauplanungsrechtlich etwas gegen die Errichtung der Sauna spricht.
Unter Umständen ist es möglich, dass die Errichtung einer Sauna innerhalb der nicht überbaubaren Flächen (= außerhalb des Baufensters) unzulässig ist, da die Sauna je nach Größe und Lage eine sogenannte Hauptnutzung darstellt.
Ist ein Bebauungsplan vorhanden (abzufragen über BürgerGIS), sollte unbedingt geprüft werden, ob es Bestimmungen gibt, die gegen die Errichtung einer Sauna sprechen.
Weiterhin muss das Saunagebäude gemäß § 6 HBO mindestens drei Meter von der Nachbargrenze entfernt sein.