Pflanzenschutz in Landwirtschaft und Gartenbau
Kulturpflanzen werden von Insekten, Milben und anderen Schädlingen befallen und leiden unter Pilzen, Bakterien und Viren (Krankheitserregern). Unerwünschte Kräuter und Gräser konkurrieren mit den Kulturpflanzen um Nährstoffe, Wasser und Licht. Schadorganismen und Konkurrenten können die Erntemenge deutlich verringern und außerdem Qualität und Lagerfähigkeit der Erzeugnisse erheblich beeinträchtigen. Dass Schadorganismen die Kulturpflanzen befallen, ist keine Ausnahme, sondern Normalzustand.
Gute fachliche Praxis – integrierter Pflanzenschutz
Um die Kosten einer Bekämpfung der Schadorganismen zu reduzieren, aber auch um Pflanzenschutzmittelrückstände auf Lebensmitteln zu minimieren und die Umwelt zu schützen, soll der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel nur die „ultima ratio“ darstellen. Maßstab für alle Pflanzenschutzmaßnahmen sind die Grundsätze der „guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz“ nach § 3 Pflanzenschutzgesetz. Hierzu zählen folgende Maßnahmen:
- angemessene Gestaltung der Fruchtfolge; Einhaltung notwendiger Anbaupausen
- optimale Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Bodeneigenschaften
- Auswahl geeigneter Kulturarten und Sorten unter Berücksichtigung der Standortbedingungen und Resistenzeigenschaften
- Beachtung der Hygieneanforderungen (unter anderem Selbstbeschränkung beim Nachbau, Vorratsschutz)
- Wahl optimaler Saat- und Pflanzzeiten
- laufende Beobachtung der Pflanzenbestände
- standortgerechte und situationsbezogene Pflegemaßnahmen
- bedarfsgerechte und ausgewogene Düngung
- Bekämpfung der Schadorganismen nach dem Schadschwellenprinzip
- Bevorzugung nichtchemischer Abwehr- und Bekämpfungsverfahren (mechanische, thermische oder biologische Maßnahmen)
Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel
Bei der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmitteln sind vielfältige Anforderungen zu beachten:
- Zulassungsvorschriften
- Kennzeichnungsvorschriften
- Handelsvorschriften
- Lager- und Entsorgungsvorschriften
- Vorschriften zur regelmäßigen Prüfung der Pflanzenschutzgeräte
- mittel- und flächenbezogene Anwendungsregelungen bzw. –beschränkungen
- Sachkundenachweis Neuregelung
Aufgaben der Unteren Landwirtschaftsbehörde
- Überwachung der Lagervorschriften (bei Handel und Anwender)
- Überwachung der Einhaltung der Zulassungsbeschränkungen
- Überwachung der Geräteprüfung
- Kontrolle der Sachkunde
- Kontrolle der Pflanzenschutzmittelanwendung (unter anderem bezüglich der Einhaltung des Gewässerabstands)
- Durchführung von Sachkundelehrgängen
Zur Vertiefung stehen Ihnen folgende Unterlagen als Downloads zu Verfügung:
Pflanzenschutzgesetz
Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Bienenschutzverordnung
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