Die Untere Fischereibehörde ist für die Überwachung der Fischerei im Kreisgebiet nach den Vorschriften des Hessischen Fischereigesetzes (HFischG) zuständig. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
- Prüfung von Fischereipachtverträgen
- Bestellung von Fischereiaufsehern und Fischereiberatern
- Bildung des Prüfungsausschusses zur Abnahme der Fischerprüfung und Durchführung der Fischerprüfung
- Prüfung von Anzeigen über gemeinschaftliches Fischen
Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser wird von der für den Wohnort zuständigen Behörde ausgestellt. Wir bitten Sie daher, sich bei Anfragen diesbezüglich direkt an die Gemeinde- / Stadtverwaltung Ihres Wohnortes zu wenden.
Ansprechpartner/-in
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse. | ||
Standort: Kreishaus Darmstadt | ||
Frau Wöhnl Verwaltungssachbearbeitung Fischerprüfung | 1609 | 06151 / 881-2214 |
Herr Avemarie Fachliche Auskünfte Fachgebietsleiter | 1504 | 06151 / 881-2217 |