Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
![Foto: Anastasiya Gepp (Pexels) Foto: Schülerin](fileadmin/_processed_/c/2/csm_pexels-anastasiya-gepp-654466-1462630_9c9aac8920.jpg)
Für eine schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn:
- die Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist
- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
- der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.
Die Antragstellung und Einreichung der Unterlagen erfolgt online über www.bafoeg-digital.de. Bitte reichen Sie Dokumente ausschließlich im pdf-Format ein.
Haben Sie Fragen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler?
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Benötigen Sie weitere Auskünfte zur Ausbildungsförderung? Möchten Sie wissen, ob Ihre schulische Aus- oder Fortbildung förderungsfähig ist oder ob Sie die persönlichen Voraussetzungen dafür erfüllen? Haben Sie Fragen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen?
Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Mitarbeiter*innen von Herrn Bock. Wer für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Nachnamen.
![](fileadmin/_processed_/9/e/csm_Bock_Stefan_rund_e08af4ed81.jpg)
Herr Bock
Fachgebietsleiter
Amt für Ausbildungsförderung
Telefon 06151 881-1148
Sachbearbeitung Ausbildungsförderung
Nachname |
Sachbearbeitung |
Telefon |
---|---|---|
A - Ki | Herr Franke | 06151 / 881-1157 |
Kj - Z | Frau Frühwein | 06151 / 881-1158 |
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in der Infobox rechts.