Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat zur Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnraums Anpruch auf
- Mietzuschuss
(für Mieterinnen und Mieter)
oder als - Lastenzuschuss
(für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung)
Unter Fragen und Antworten zum Wohngeld finden Sie weitere Informationen zum Miet- und Lastenzuschuss sowie zum Wohngeld allgemein, unter Infos zum Wohngeld Erklärvidos und Flyer in verschieden Sprachen. Die entsprechenden Anträge finden Sie unter Formulare. Wer für Ihren Antrag zuständig ist, erfahren Sie auf der Seite Wohngeldberatung.
Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.2025
Das Wohngeldgesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung der Leistungen vor, um Mietsteigerungen und Inflation Rechnung zu tragen. Anfang 2025 erfolgt deshalb die nächste Erhöhung: Das Wohngeld steigt dann um durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 € pro Monat. Menschen mit geringem Einkommen werden so bei den Wohnkosten entlastet.
Leistungsbeziehende, bei denen Wohngeld bereits über den Jahreswechsel hinaus bewilligt wurde, erhalten voraussichtlich im Januar 2025 automatisch einen Änderungsbescheid und höhere Wohngeldleistungen. Sie müssen nicht selbst aktiv zu werden.
Endet der Bewilligungszeitraum zum 31.12.2024, kann schon jetzt ein Folgeantrag eingereicht werden, um die lückenlose Weitergewährung des Wohngeldes sicherzustellen.
Informationen zur Beantragung von Wohngeld unter www.ladadi.de/wohngeld-antrag.
Eine Bitte...
Die Wohngeldreform stellt uns personell vor große Herausforderungen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrags möglichst abzusehen. Sollten wir Rückfragen zu Ihrem Antrag haben, melden wir uns bei Ihnen. Nachträglich noch wichtige Informationen zu Ihrem Antrag können Sie uns gerne per E-Mail an wohngeld@ ladadi.de zukommen lassen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.