Hinweis zu den Bekanntmachungen

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen des Landkreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. ( § 5a Abs. 4 Satz 1 BekVO)