Presse-Archiv 2001

Strenge Regeln für Material mit Asbestbestandteilen

Baustellenabfall nach Büttelborn

17.09.2001

Darmstadt-Dieburg - Nach der Schließung der Zentraldeponie Brombachtal im Odenwald müssen nicht brennbare und asbesthaltige Baustellenabfälle aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg auf der Mülldeponie des Kreises Groß-Gerau in Büttelborn (Auf der Hardt) entsorgt werden. Diese Regelung, die die Gebietskörperschaften im Rahmen ihrer Kooperation im Zweckverband Abfallverwertung Südhessen vereinbart haben, gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Wer zum Beispiel das Welleternit-Dach einer Gartenhütte abbaut, Dämmplatten hinter Heizkörper oder Kühlschrank entfernt, sich alter Blumenkästen entledigen möchte, ist auch als Heimwerker dafür verantwortlich, dass der Abfall auf sauberem Weg vernichtet wird. In Büttelborn zahlen Kleinanlieferer für eine Kofferraumladung Material pauschal 15 Mark, größere Mengen werden nach Gewicht berechnet. Für brennbare Abfälle liegt der Preis je Tonne bei 270 Mark, die zu den überwachungsbedürftigen Stoffen zählenden Asbestabfälle schlagen mit 350 Mark zu Buche. Firmen, die so genannte ASI-Arbeiten (das Kürzel steht für Asbest-Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten) im Kreisgebiet ausführen, sind verpflichtet, dies beim Staatlichen Amt für Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik in Darmstadt anzumelden, die Abfälle auf der Deponie Büttelborn zu entsorgen und den Nachweis darüber dem Abfallwirtschaftsamt im Landratsamt Darmstadt vorzulegen. Wiederholt anliefernde Fachbetriebe müssen bei den Riedwerken einen Entsorgungsnachweis beantragen (Aufkunft unter Telefon 06152/711912). Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet, klärt die Kreisverwaltung auf. Fragen zur vorschriftsmäßigen Entsorgung von Baustellenabfällen beantwortet das Amt für Abfallwirtschaft unter den Rufnummern 881-1410 und 881 1413 mit Vorwahl 06151 für Darmstadt oder 06071 für Dieburg.

dp

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