Presse-Archiv 2002

Mehr Berechtigte und höhere Zuschüsse - Zahlungen fast verdoppelt

Viele profitieren von Wohngeldnovelle

22.05.2002

Darmstadt-Dieburg - Die Zahl der Wohngeldempfänger im Landkreis ist im vorigen Jahr sprunghaft gestiegen. Hatten in der Vergangenheit jährlich immer etwa 3000 Bürger staatliche Unterstützung beantragt, beanspruchten 2001 insgesamt 4.378 Mieter und vereinzelt auch Hauseigentümer ein Zubrot zur ihren laufenden Kosten - 44 Prozent mehr. Im Durchschnitt erhöhte sich die zu gleichen Teilen aus Bundes- und Landesmitteln finanzierte Hilfe gegenüber 1996 um rund 220 Euro auf jährlich 786 Euro je Haushalt. Die Summe der Wohngeldzahlungen verdoppelte sich im Vergleich zu den Vorjahren sogar nahezu und betrug nach Auskunft von Landrat Alfred Jakoubek rund 2,6 Millionen Euro. Grund für diesen enormen Nachfrageschub ist eine im vergangenen Jahr in Kraft getretene Novelle des Wohngeldgesetzes, mit der die Miet- und Einkommensgrenzen erstmals seit langem kräftig angehoben wurden. Dadurch ist der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich gewachsen, gleichzeitig ergeben sich aus dem neuen Berechnungsmodus höhere Sätze.
Infolge einer weiteren gravierenden "Anpassung" erwartet die Wohngeldstelle des Landkreises für 2002 einen nochmaligen Sprung. Allein von Januar bis Mai wurden bereits mehr Anträge bewilligt als sonst in einem ganzen Jahr. Die Bundesregierung hat das Mietniveau in den einzelnen Städten und Kreisen neu bewertet und den Landkreis Darmstadt-Dieburg dabei in der von 1 (sehr günstig) bis 6 (teuer) reichenden so genannten Mietstufenskala um eine Kategorie auf 4 angehoben. Zum Vergleich: für die Stadt Darmstadt gilt Stufe 5, für den Kreis Groß-Gerau ebenfalls 4, für den Odenwaldkreis 3 und für den Kreis Bergstraße 2. Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wurden gesondert betrachtet und in Einzelfällen anders klassifiziert als die Umgebung. Im Raum Darmstadt-Dieburg rangieren als Ausnahmen Groß-Zimmern, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt in Stufe 5, Groß-Umstadt nur in Stufe 3. Die Eingruppierung spielt bei der Berechnung des Wohngelds eine wichtige Rolle, denn nicht die effektive Miete, sondern dieser Wert bestimmt wesentlich die Höhe eventueller Zahlungen. Bei einem Dreipersonenhaushalt beispielsweise werden in Mietstufe 3 bis zu 435 Euro berücksichtigt, in Mietstufe 5 dagegen 505 Euro.
Wer sich infomieren möchte, ob und in welcher Höhe mit einem Mietzuschuss zu rechnen ist, bekommt Auskunft bei der Wohngeldstelle des Landkreises in der Elisabethenstraße 55 in Darmstadt (Telefon 06151/8812 1142 oder 881 1147). Auch Hauseigentümer, die finanziell weniger gut gestellt sind, erhalten unter Umständen einen "Lastenzuschuss" beispielsweise zu Instandhaltungs und Bewirtschaftungskosten. Einwohner von Griesheim, Groß- Umstadt, Pfungstadt und Weiterstadt können sich direkt an ihre Stadtverwaltung wenden; dort gibt es eigenständige Wohngeldstellen.

db

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