Presse-Archiv 2003

Schein nur mit Abbuchung

23.12.2003

Darmstadt-Dieburg - Zusätzlich zum Fahrzeugbrief und der Prüfbescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung brauchen Autofahrer ab dem 1. Januar 2004 für die Zulassung ihres fahrbaren Untersatzes eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer. Darauf macht Hans-Walter Mathy von der Zulassungsstelle des Landkreises aufmerksam. Erst wer den Zugriff auf sein Bankkonto gestattet, bekommt den Fahrzeugschein ausgehändigt. Grund für diese Maßnahme ist laut Hessischem Finanzministerium, dass es zu viele säumige Steuerzahler gebe und man dem Geld regelrecht hinterher laufen müsse.
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es jährlich knapp 55 000 Zulassungen. Pro Jahr werden bis zu 1200 Anträge auf Einzug des Kennzeichens gestellt, weil die Steuer nicht bezahlt wurde. Diese Anträge kommen vom Finanzamt, das jeweils über eine Zulassung benachrichtigt wird und eingreift, wenn der Steuerbescheid unerledigt beziehungsweise eine Mahnung erfolglos blieb. Der Kunde wird dann vom der Zulassungsstelle des Kreises angeschrieben, er hat vier Wochen Zeit, um den Nachweis zu liefern, dass der ausstehende Betrag beglichen ist. Zahlt er nicht, werden der Schein und das Kennzeichen eingezogen. Der Besuch eines Kontrolleurs kostet 125 Euro, bei mehrmaligem Bemühen bis zu 286 Euro - gegenüber einer Steuerschuld von zum Beispiel 92 Euro also beträchtlich mehr.
Für Bürgerinnen und Bürger, die künftig ein Fahrzeug anmelden wollen, liegen bei den fünf Zulassungsstellen des Kreises in Dieburg, Groß-Umstadt, Pfungstadt, Ober-Ramstadt und Weiterstadt Formulare zur Einzugsberechtigung aus. Soll ein Bevollmächtigter das Fahrzeug anmelden, müssen eine vom Halter unterschriebene Einzugsermächtigung sowie die Personalausweise des Auftraggebers und des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
Ebenfalls am 1. Januar 2004 startet in sieben Landkreisen in Hessen, unter anderen in Groß-Gerau, ein Pilotprojekt, bei dem eine Zulassung nur dann möglich ist, wenn bestehende Steuerrückstände bar bei der Zulassungsstelle bezahlt werden. In Hessen summieren sich diese Außenstände derzeit auf 20,5 Millionen Euro. Drei Viertel davon gehen in die Landeskasse, ein Viertel stünde den Landkreisen und kreisfreien Städten zu.
pt

 

 

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