Presse-Archiv 2004

Schweinehalterin unterliegt beim Oberlandesgericht

Hoher Preis für fehlende Ohrclips

03.05.2004

Darmstadt-Dieburg - Eine Tierhalterin aus dem vorderen Odenwald und ihre Tochter müssen Geldbußen in Höhe von insgesamt 22.500 Euro zahlen, weil sie sich weigerten, ihre Hängebauchschweine mit den vorgeschriebenen Ohrclips auszustatten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt entschieden und damit ein Urteil der ersten Instanz, des Amtsgerichts Darmstadt, vom Oktober vergangenen Jahres bestätigt. Mit dem Einwand, die Ohrmarken seien zu groß, konnte sich die Frau auch im Beschwerdeverfahren nicht durchsetzen. Die bis zu 150 Schweine auf dem "Gnadenbrothof" hätten dennoch gekennzeichnet werden müssen. Den vorliegenden Verstoß gegen das Tierseuchengesetz und die Viehverkehrsverordnung werteten die Richter in Darmstadt und in Frankfurt als vorsätzlich und schwerwiegend.

Die Frauen hätten durchaus billiger davon kommen können: Vom Veterinäramt des Landkreises, das den Fall aufgedeckt und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige eingeleitet hatte, war ursprünglich eine Geldbuße von "nur" 15.000 Euro festgesetzt worden.

Gegen die ältere der beiden Frauen ermittelt die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen weiterer Vorwürfe. Seit etwa einem Jahr ist es ihr vorläufig untersagt, Tiere zu halten.

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