Presse-Archiv 2005

Klärung dringend erforderlich - Bis 30. Juni zum Ausländeramt

Illegal durch doppelte Staatsbürgerschaft

09.06.2005

Darmstadt-Dieburg - Ausländeramt und Ausländerbeirat warnen vor bösen Überraschungen: Etliche eingebürgerte Ausländer riskieren Ordnungswidrigkeits- oder sogar Strafverfahren, wenn sie sich nicht schleunigst um ihren Aufenthaltsstatus kümmern. Diejenigen, die nach ihrer Einbürgerung in der Zeit zwischen 1.1. 2000 und 31. 12. 2004 ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft auf eigenen Antrag zurück erworben haben, verlieren automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und gelten damit als Ausländer. Hauptsächlich betroffen sind Türken, aber auch Menschen aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion und Jugoslawiens. Im Landratsamt in Dieburg rechnet man mit rund 150 Personen kreisweit, genaue Zahlen sind noch nicht bekannt. Um eine Anzeige wegen illegalen Aufenthalts zu verhindern, sollten Betroffene bis Ende Juni das Ausländeramt aufsuchen. Je nach Situation dürften sie dort problemlos eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Den deutschen Personalausweis und Reisepass müssen sie jedoch abgeben. Die Meldeämter der Städte und Gemeinden verschicken seit zwei Wochen entsprechende Hinweise. Donato Giradi, stellvertretender Vorsitzender des Kreisausländerbeirats, rät Betroffenen dringend, den Aufruf ernst zu nehmen und schnell zu reagieren. Dadurch ließen sich das Aufenthaltsrecht und die Möglichkeit, weiterhin erwerbstätig zu sein, sichern und Nachteile verhindern, falls man die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erlangen wolle.

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