Presse-Archiv 2006

Vogelgrippe: Kein Grund zur Besorgnis

04.04.2006

Darmstadt-Dieburg - Aus gegebenem Anlass weist Dr. Andreas Schweigmann, der Leiter des Kreis-Veterinäramts, im Zusammenhang mit dem Thema Vogelgrippe darauf hin, dass der Fund einzelner toter Tauben oder Kleinvögel wie Spatzen und Amseln, Drosseln, Fink und Star nicht gemeldet werden müssen. Noch immer kommen beim Veterinäramt, bei den Ordnungsämtern, bei der Polizei oder bei der Leitstelle in Dieburg täglich mehrere Anrufe an, die auf tote Tiere hinweisen. Selbst der verstorbene Wellensittich, tote Ratten und anderes Kleingetier, das auf natürlichem Weg umgekommen ist, werden gemeldet. Schweigmann empfiehlt, diese Tiere entweder zu vergraben oder, wenn nicht anders möglich, über die graue Restmülltonne zu entsorgen. "Diese Tiere haben nichts mit der Vogelgrippe zu tun und erfordern daher keine besonderen Maßnahmen", sagt Dr. Schweigmann. Gleichwohl empfiehlt der Veterinär schon allein aus hygienischen Gründen beim Entsorgen das Tragen von Einweg-Schutzhandschuhen. Ebenfalls keine Untersuchungspflicht wegen Vogelgrippe besteht bei verendeten Wildsäugetieren oder Katzen. Das Veterinäramt oder die Leitstelle müssen nur dann informiert werden, wenn die Tiere in einer Schutzzone gefunden werden oder wenn ein begründeter Verdacht auf Vogelgrippe besteht. "Beides ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht der Fall", betont Schweigmann und unterstreicht, dass zurzeit kein Anlass zur Besorgnis besteht.

Anders verhält es sich, wenn tote Schwäne oder anderes Wassergeflügel wie Enten oder Gänse sowie Greifvögel gefunden werden. Hier tritt das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde und außerhalb der Dienstzeiten, nach der Alarmierung durch die Leitstelle, die örtliche Feuerwehr auf den Plan. Das tote Tier wird eingesammelt und dem Veterinäramt übergeben, das den Kadaver zur Untersuchung ans Landeslabor weiterschickt. Allerdings gibt es nach Auskunft von Schweigmann gerade bei Greifvögeln eine Ausnahme, wenn die Vögel eindeutig Opfer eines Unfalls sind, wie zum Beispiel ein Zusammenprall mit einem Auto oder der Flug gegen eine Glasscheibe. Ein Anfangsverdacht auf Vogelgrippe besteht erst, wenn mehrere tote Tiere an einer Stelle gefunden werden. Davon ist der Landkreis jedoch verschont geblieben. Sollte tatsächlich einmal der Ernstfall auftreten, sind die entsprechenden Stellen im Landkreis bestens gerüstet. Wie Landrat Alfred Jakoubek mitteilt, treffen sich Vertreter des Veterinäramts, des Gesundheitsamts, des Katastrophenschutzes, der Polizei und der Kreisverwaltung regelmäßig, um aktuelle Entwicklungen aufzunehmen und notfalls schnell reagieren zu können. "Es besteht jedoch überhaupt kein Grund zur Panik", betont Jakoubek.

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