Presse-Archiv 2006

Fusionsgespräche sollen beendet werden

Gemeinsame Presseerklärung des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der St. Rochus-Stiftung

23.11.2006

Darmstadt-Dieburg - Wenn es nach der Betriebskommission Kreiskrankenhäuser des Landkreises geht, kommt die geplante Fusion der Hessenklinik in Groß-Umstadt mit dem katholischen St. Rochus-Krankenhaus in Dieburg nicht zu Stande. Die Kommission schlägt nach eingehender Erörterung dem Kreisausschuss beziehungsweise dem Kreistag vor, von einer Fusion Abstand zu nehmen. Gleichzeitig soll den Belegärzten und den Beleghebammen des St. Rochus-Krankenhauses ein Angebot zum Wechsel in das Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt unterbreitet werden, schlägt die Betriebskommission vor. Außerdem soll die Betriebsleitung der Kreiskrankenhäuser beauftragt werden, beim Land Hessen eine Genehmigung zur Errichtung von Belegabteilungen in der Groß-Umstädter Klinik zu beantragen.

In einem Schreiben teilte Landrat Alfred Jakoubek dem Kuratorium des St. Rochus-Krankenhauses mit, dass gegensätzliche Auffassungen einer Fusion der Krankenhäuser entgegenstehen. Knackpunkt der Beendigung der Fusionsverhandlungen ist nach Auskunft von Landrat Alfred Jakoubek die unterschiedliche Haltung zur Frage der Schwangerschaftsabbrüche. Einem zwischen den Verhandlungspartnern gefundenen Kompromiss in dieser sensiblen Frage hat das Bischöfliche Ordinariat wegen der grundsätzlichen Haltung der Katholischen Kirche zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht zugestimmt. Nach Auffassung des Landkreises gehören Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland jedoch bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung zur Regelleistung der Krankenkassen und sind daher im Rahmen des Sicherstellungsauftrags selbstverständlich von einem Krankenhaus der Regelversorgung auch zu erbringen. Der Landkreis würde bei Nichterbringung dieser Leistung trotz Vorhaltung einer entsprechenden Fachabteilung in einem Regelversorgungskrankenhaus wie Groß-Umstadt seinem Sicherstellungsauftrag nur noch bedingt nachkommen. "Nach der langen Verhandlungsdauer ist es schade", so der Landrat, "dass am Ende die Kirchenaufsicht zu dieser Frage ihre Zustimmung verweigert". Eher nachrangig sei bei der Entscheidung der Betriebskommission die Frage nach der Ausgestaltung eines Gesellschaftervertrags gewesen.

Der Vorstand der St. Rochus-Stiftung teilt mit, dass er die Entscheidung der Betriebskommission zur Kenntnis genommen hat. Auch hier ist man enttäuscht darüber, dass man nach den langen Fusionsverhandlungen zu keinem positiven Abschluss gekommen ist.

Die insgesamt schwierigen Fusionsgespräche waren vor drei Jahren aufgenommen worden, um vor dem Hintergrund einer Umgestaltung der Krankenhaus-Landschaft und gesetzlicher Vorgaben für die drei Krankenhäuser eine gemeinsame Linie zu finden. Neben den wirtschaftlichen Aspekten spielten Kriterien wie die demografische Entwicklung, aber auch Spezialisierungen und Qualität eine Rolle. So sollten parallel laufende Angebote wie beispielsweise die Gynäkologie und Geburtshilfe nur noch an einem Standort angeboten werden. Nach der Beendigung der Fusionsgespräche werden jetzt zurückgestellte Entscheidungen für das Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt zügig getroffen. Wie Landrat Jakoubek mitteilt, soll schnellstmöglich die psychiatrische Abteilung eingerichtet werden. Andere Entscheidungen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dulden nach Ansicht des Landrats ebenfalls keinen Aufschub mehr.

Im St. Rochus-Krankenhaus wurden ebenfalls vor dem Hintergrund der Fusionsverhandlungen Entscheidungen zurückgestellt. So wird man sich jetzt verstärkt um weitere Belegärzte bemühen sowie neue Versorgungsformen wie zum Beispiel die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums kümmern.

Der Landkreis teilte dem St. Rochus-Krankenhaus mit, dass er jederzeit zu einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit bereit sei. Dies betrifft zum Beispiel die gemeinsame Krankenpflegeschule oder den gemeinsamen Reinigungsdienst.

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