Presse-Archiv 2006

Ursache der Hasenpest geklärt

18.04.2006

Darmstadt-Dieburg - Das Auswaschen eines oder mehrerer infizierter Hasen mit fließendem Wasser war mit großer Wahrscheinlichkeit der Grund dafür, dass sich am 29. Oktober des vergangenen Jahres neun Jäger nach einer Treibjagd in der Nähe von Griesheim mit der seltenen Krankheit Tularämie (Hasenpest) infizierten. Nach dem gemeinsamen Ausnehmen wurden die erlegten Tiere mit fließendem Wasser aus einem Wasserschlauch gereinigt. Dabei entstand ein feiner infektiöser Nebel mit Erregern der Hasenpest, den die betroffenen Jäger einatmeten. Dies zeigte eine epidemiologische und mikrobiologische Untersuchung. Teil dieser Analyse war eine detaillierte Befragung der Jagdteilnehmer, die ergab, dass die Krankheitssymptome des überwiegenden Teils der Patienten eine deutliche räumliche Nähe zum Auswaschen der Hasen und somit eine Erreger-Übertragung durch so genanntes infektiöses Aerosol nahe legen. Diese Nähe zum Auswaschen der Tiere war, so die epidemiologische Untersuchung, statistisch der einzige signifikante Risikofaktor. Zumal der Erreger in Wasserproben nicht nachgewiesen werden konnte.

Mikrobiologisch wurden dreizehn Hasenteile von der Jagd im Oktober 2005 untersucht. Für zwei auf dieser Jagd erlegten Hasen ist, so Dr. Iris Hofstetter vom Gesundheitsamt des Landkreises und der Stadt Darmstadt, von einer Infektion durch den Erreger der Tularämie auszugehen. Weitere Hasenteile wiesen eine oberflächliche Verunreinigung mit dem Erreger auf, die offensichtlich durch das gemeinsame Bearbeiten während und im Anschluss an die Jagd verursacht worden ist. Bei rund 40 nach dem 29. Oktober 2005 erlegten Hasen konnte der Erreger nicht nachgewiesen werden.

Die Tularämie ist eine in Deutschland seltene Krankheit, pro Jahr werden allenfalls drei bis fünf Fälle gemeldet. Der Tularämie-Ausbruch in Griesheim war die größte Gruppenerkrankung in Deutschland seit mehr als 40 Jahren.  Dr. Iris Hofstetter schließt nicht aus, dass der eine oder andere Hase den Erreger in sich trägt, ein Risiko etwa für Spaziergänger besteht jedoch nicht. Es sei auch keine für Darmstadt-Dieburg spezifische Erscheinung, derartige Fälle könnten in ganz Deutschland auftreten. Allerdings nimmt ein seit dem 1. Januar 2006 geltendes Lebensmittelhygienerecht die Jäger insbesondere beim Zerlegen und Ausnehmen der Tiere stärker in die Pflicht.

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