Presse-Archiv 2007

Sozialgericht lehnt Gründung des MVZ vorerst ab

10.10.2007

Darmstadt-Dieburg – Das Sozialgericht Marburg hat das Vorhaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg vorerst gestoppt, ein Medizinisches Versorgungszentrum einzurichten. In einem Erörterungsgespräch in Marburg machte der Richter deutlich, dass der Landkreis zwar ein MVZ gründen, aber nicht in der beantragten Rechtsform betreiben dürfe. Der Landkreis beabsichtigte, das MVZ als eigenständigen Betrieb unter dem Dach des Eigenbetriebs Kreiskrankenhäuser zu führen. Während der Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung dem Landkreis grundweg die Gründereigenschaft abgesprochen hat, beanstandet das Gericht die organisatorische Nähe zu den Kreiskrankenhäusern. Die vom Gesetzgeber geforderte formale Trennung setze nach Auffassung des Richters mindestens einen MVZ-Eigenbetrieb voraus, Idealerweise sei eine eigenständige MVZ-GmbH zu gründen.

„Wir bedauern die Rechtsauffassung des Richters, respektieren sie aber, auch wenn sie der im Vorfeld vertretenen Gesetzesinterpretation der Fachministerien in Berlin und Wiesbaden widerspricht.“, so Klaus Peter Schellhaas, Erster Kreisbeigeordneter. Der Versuch, die rechtliche Situation vor Gericht endgültig zu klären, würde mindestens drei Jahre in Anspruch nehmen. „Diese Zeit haben wir nicht“, so Schellhaas.

Schellhaas wird sich umgehend mit den zuständigen Gremien in Verbindung setzen, um neue Strategien zu entwickeln, mit denen die ärztliche Versorgung im Landkreis auch zukünftig gesichert werden kann.

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