Presse-Archiv 2008

Denkmaltopografie wird aktualisiert

Denkmale auf dem Prüfstand

31.10.2008

Darmstadt-Dieburg - Die Denkmaltopografie des Landkreises Darmstadt-Dieburg, ein beliebtes und informatives Nachschlagewerk, ist in die Jahre gekommen und gewissermaßen selbst schon schützenswert.  Bereits 1988 ist der fast 600 Seiten starke Bildband mit Kulturdenkmalen im Landkreis als eine der ersten Topografien in Hessen erschienen, nachdem die Denkmale in einem Eilverfahren erfasst und gelistet worden waren. Im Laufe der Jahrzehnte, so berichtet Kreisbeigeordneter Christel Fleischmann, tauchten bis heute immer wieder Einzelgebäude, Gebäudegruppen und Grünanlagen auf, die als denkmalwürdig erkannt wurden, jedoch nicht in der Topografie erfasst waren. So kam es zu zahlreichen Nachträgen, die bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises allerdings nur in Listen vorliegen.

Der Landkreis hat nun gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen eine vollständige Überarbeitung der Denkmaltopografie ermöglicht. Dabei wird einerseits der Bestand aktualisiert, andererseits findet eine Überprüfung aller Städte und Gemeinden auf weitere denkmalwerte Bausubstanz hin statt. Es soll in den nächsten Wochen und Monaten gemarkungsweise vorgegangen werden. Sobald neue Unterlagen vorliegen, wird die Untere Denkmalschutzbehörde diese den Städten und Gemeinden so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Parallel erfolgt die Benachrichtigung durch das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden bei neuen Einzelkulturdenkmalen direkt an die Eigentümer und bei neuen denkmalgeschützten Gesamtanlagen an die Kommunen. Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises hat außerdem in Rundschreiben alle Städte und Gemeinden sowie Heimat- und Geschichtsvereine um tatkräftige Unterstützung gebeten. So sollen möglichst viele der bisher in ihrer Orts- oder Baugeschichte unbekannten oder übersehenen Objekte erfasst werden. Der aktualisierte Datenbestand soll nach Abschluss der Arbeiten auf CD-ROM beziehungsweise im Internet verfügbar sein.

Der Erhalt des baulichen Erbes ist oberster gesetzlicher Auftrag der Denkmalbehörden. Nach Hessischem Denkmalschutzgesetz müssen innerhalb denkmalgeschützter Gesamtanlagen alle Maßnahmen am Äußeren von Gebäuden und beim Einzelkulturdenkmal zusätzlich noch im Inneren von der Unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Eine Denkmalerfassung ist für einen Hauseigentümer jedoch nicht nur mit Auflagen verbunden. Die Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalschutzbehörde begleiten die Bauherren mit fachlichem Wissen, Empfehlungen geeigneter Handwerker und zusätzlichen kostenfreien Beratungen zum Thema Fördermöglichkeiten bei Kulturdenkmalen und steuerlicher Absetzbarkeit. "Auf diesem Wege ist schon so mancher Kosten sparender Kompromiss erarbeitet worden", sagt Kreisbeigeordneter Christel Fleischmann. Ein denkmalgeschütztes Gebäude zu besitzen, bietet die Chance auf individuelles und ideenreiches Wohnen.

Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg können interessierte Bürger die Broschüre „Tipps für Denkmaleigentümer“, „Steuertipps für Denkmaleigentümer“ sowie weitere Broschüren mit Informationen zum Thema Dach und Fenster bekommen. Weitere Erläuterungen  zum Denkmalschutz gibt es auch unter www.denkmalpflege-hessen.de

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