Presse-Archiv 2008

Gesetz hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen

14.10.2008

Darmstadt-Dieburg – Dass sich hinter dem schwierigen Begriff „Pflege-Weiterentwicklungsgesetz“ allerhand Nützliches verbirgt, lässt dieses Wortungetüm auf den ersten Blick kaum vermuten. Sabine Söngen, Expertin für Pflege bei der Krankenkasse IKK, stellte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der vom Landkreis organisierten Pflegekonferenz im Kreistagssitzungssaal das zum 1. Juli in Kraft getretene Gesetz vor. Es legt fest, dass Angehörige, die plötzlich einen Elternteil oder ihren Partner pflegen müssen, zehn Tage unbezahlt, aber sozialversichert von ihrer Arbeit freigestellt werden können, bei längerer Pflege ist eine Freistellung von bis zu sechs Monaten möglich.

Söngen stellte auch dar, dass in verschiedenen Bereichen die finanzielle Unterstützung angehoben wurde. Das sei der Fall, wenn Angehörige vorübergehend die Pflege nicht ausüben können oder aus anderen Gründen eine Kurzzeitpflege erforderlich ist. Seit dem 1. Juli übernimmt die Pflegekasse dafür bis zu 1.470 Euro jährlich, der Betrag wird ab dem 1.1.2010 auf 1510 Euro und ab dem 1.1.2012 auf 1550 Euro erhöht. Interessant fanden die Teilnehmer der Veranstaltung auch, dass der Leistungsanspruch für die Tagespflege angestiegen ist. Wer Angehörige zu Hause pflegt, dafür häuslichen Pflegeservice beauftragt und ergänzend eine externe Tagespflege in Anspruch nimmt, kann jetzt für beides Sachkosten bei der Pflegkasse abrechnen. „Das ist eine Neuerung, die wir sehr begrüßen“, betonte Elisabeth Baltzer, ehrenamtliche Seniorenbeauftragte des Landkreises Darmstadt-Dieburg und Moderatorin der Pflegekonferenz. Damit erfahre die Tagespflege eine Aufwertung und würde in Zukunft vermutlich stärker nachgefragt werden.

Verbessert hat sich auch die Förderung von Angeboten für Demenzkranke. Standen hier für Betreuungsleistungen bislang nur 460 Euro jährlich zur Verfügung, sind je nach Ausprägung der Krankheit 100 Euro bis 200 Euro Zuwendung monatlich möglich. Wohngemeinschaften oder Heime, in denen an Demenz Erkrankte leben, können davon Personal bezahlen, das sich mit den Betroffenen beschäftigt - etwa ihnen vorliest oder mit ihnen spazieren geht. Um auch besonderen Wünschen gerecht zu werden, die mit dem kulturellen Hintergrund des Pflegebedürftigen zusammenhängen können, dürfen auch Einzelverträge mit den Pflegekassen abgeschlossen werden. In diesen Verträgen seien insbesondere Inhalt, Umfang, Qualität, Qualitätssicherung, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vereinbarten Leistungen zu regeln, erläutert Pflege-Expertin Sabine Söngen.

Sie stellte weiterhin dar, dass mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, die Beratungsstrukturen für Pflege verbessert werden sollen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt der Anspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung. Pflegeberater sollen helfen, wenn bundes- oder landesrechtlich vorgesehene Sozialleistungen beantragt werden müssen oder andere Hilfeleistungen erforderlich sind. Sie koordinieren auch im Einzelfall, wenn häusliche Krankenpflege oder Physiotherapie gebraucht wird. Anzutreffen sind die Berater zukünftig in so genannten Pflegestützpunkten. Diese dezentral und wohnortnah einzurichtenden Beratungsbüros werden vornehmlich von den Pflegekassen und Krankenkassen finanziert. Dabei gibt der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherungen drei Jahre lang eine Anschubfinanzierung, für die bundesweit insgesamt 60 Millionen Euro bereitstehen. „Der Landkreis verfügt bereits seit Jahren über eine Koordinierungs- und Beratungsstelle für Pflege, die beim Büro für Senioren, Sozialplanung angesiedelt ist. Dieses Angebot muss in nächster Zeit so erweitert werden, dass Ratsuchende möglichst kurze Wege haben“, so Elisabeth Baltzer. Sie betonte, dass es mit Blick auf den demografischen Wandel höchste Zeit sei, die Hilfen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auszubauen. Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz biete dafür eine gute Grundlage.

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