Presse-Archiv 2008

Unterstützung für Kommunen

30.01.2008

Darmstadt-Dieburg - Der Landkreis bietet den Kreis-Kommunen, die gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens klagen, finanzielle Unterstützung an. Dies beschloss der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung.  Danach will der Landkreis, wenn denn von den Kommunen gewünscht, zehn Prozent der Klagekosten übernehmen. Der Kreis selbst klagt nicht, weil nach Ansicht des Kreisausschusses die Interessen und Intentionen des Kreises über die Klagen der Kommunen vertreten sind. Eine pauschale Klage hätte der Kreis sowieso nicht einreichen können, weil - so die Rechtsprechung - nur eigene Rechtsgüter verteidigt werden können, das heißt also nur Schulen und Kreishäuser. Da der Kreisausschuss jedoch die Kreisforderungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nur in sehr geringem Umfang berücksichtigt sah, gab es das unterstützende Angebot an die Kommunen. Nicht zuletzt wolle man damit ein Signal geben und sich mit den betroffenen Kommunen solidarisch erklären, begründet Landrat Alfred Jakoubek die Maßnahme.

Die Planfeststellungsbehörde hat, so der Kreisausschuss, beispielsweise bei den Kreis-Einwendungen die Forderung nicht berücksichtigt, dass alle Komponenten des Mediationsergebnisses umgesetzt werden. Insbesondere das geforderte absolute Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr sei nicht in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen worden. Außerdem sei das ebenfalls geforderte verbindliche Programm zur Lärmminderung beziehungsweise Lärmvermeidung nur teilweise umgesetzt. Ebenso habe man nicht die geforderten Mittel zum Ausgleich von Schadenersatzansprüchen durch Nutzungsänderung oder Verlegung von Liegenschaften des Landkreises bereitgestellt. Auch stünden, wie vom Kreisausschuss gefordert, Mittel für passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden des Landkreises nicht bereit. Nicht zuletzt seien, so stellt der Kreisausschuss fest, die Maximumkapazität von 701 000 Flugbewegungen jährlich und die Festschreibung von Flugrouten beziehungsweise deren Einhaltung nicht aufgenommen worden. Für die Maßnahme erforderliche Mittel sollen im 2. Nachtrags-Wirtschaftsplan 2008 bereitgestellt werden.

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