Presse-Archiv 2008

Kreis versteigert Pfandgut im Internet

Der Hammer fällt virtuell

24.10.2008

Darmstadt-Dieburg - Gepfändete Gegenstände bietet der Landkreis seit 2005 auf der vom Bundesfinanzministerium eingerichteten Internetplattform www.zoll-auktion.de zum Kauf an. Reichweite und Absatzchancen sind dadurch ungleich größer als bei den früher üblichen Versteigerungsterminen. Dabei drängten sich die Leute zwar meist dicht an dicht, doch seit man ohne Termin rund um die Uhr via Datenautobahn “anreisen” und sein Gebot per Klick abgeben kann, entdecken noch wesentlich mehr Interessenten die vermeintlichen Hammerschnäppchen aus Südhessen. Zur Verwunderung der Vollstreckungsstelle finden dadurch selbst Dinge von eher zweifelhafter Anziehungskraft ihre Liebhaber. “99 Prozent aller Pfänder gehen weg”, schwärmt Herbert Glock. “Das neue Verfahren ist ein echter Fortschritt - weniger aufwändig und viel effektiver”.

Die erzielten Preise liegen häufig ein Mehrfaches über dem Mindestgebot. Glock nennt dafür ein paar Beispiele: Ein Moped, “Chopper-Ausführung”, wurde 9.568 mal angeklickt und von 400 auf 2049,99 Euro hochgesteigert. Ein Modellboot kam für 120 Euro unter den virtuellen Hammer, Anfangsgebot waren 120 Euro. Die Miniatur-Dampfmaschine fand für hundert Euro, das Vierfache des Minimums, der Wohnwagen “Optima” für rund 2000 Euro und damit den doppelten Einstiegspreis einen Abnehmer. Tausende von Surfern schauen sich die Objekte, die in der Regel zwei Wochen im Netz stehen, an, und offenbar ist ziemlich alles irgendwie zu gebrauchen: Schränke, Puppen, Werkzeug, Kochtöpfe, die Kelterpresse, die Toskana in Öl und das Bildnis eines Reiters (exakt 41,33 Euro). Für Weihnachtsglocken, mit zehn Euro angesetzt, überwiesen Sammler 47 Euro das Stück, sogar Reichsbrotmarken aus dem Zweiten Weltkrieg waren begehrt.

Trotz der beachtlichen Ergebnisse überstiegen die Erlöse bisher nie die Verbindlichkeiten; ein Profit lässt sich aus den Versteigerungen also nicht ziehen. Jedoch: Je höher die Einnahmen, umso mehr Forderungen können beglichen werden. Und das ist im Sinne beider Seiten - von Schuldnern und Gläubigern.

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