Presse-Archiv 2013

Vize-Landrätin Rosemarie Lück sieht „deutliche Verschlechterung“

Sozialdezernentin kritisiert Gesetzentwurf zur Kinderbetreuung

24.01.2013

Darmstadt-Dieburg – „Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition im Hessischen Landtag zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches wird zu einer deutlichen Verschlechterung der pädagogischen Möglichkeiten in Kindertageseinrichtungen führen, was letztlich zu Lasten der dort betreuten Kinder gehen wird“ sagt die Sozialdezernentin des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Erste Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück voraus.

„Die Perspektiven der frühkindlichen Förderung, gerade von Kindern aus bildungsfernen Schichten und  von Kindern mit Migrationshintergrund werden sich deutlich verschlechtern und negative Tendenzen werden sich bei einem Wechsel dieser Kinder in das Schulsystem fortsetzen“, schreibt Lück in einer Stellungnahme zum Entwurf von CDU und FDP zum geplanten Kinderförderungsgesetz (Kifög).

Die Vize-Landrätin hält es zudem für „zwingend erforderlich, dass auch weiterhin ausschließlich qualifiziertes Personal als Fachkräfte in  Kindertagesstätten eingesetzt wird.“

Lück: „Es ist schlichtweg nicht möglich, sinnvolle Sozialisations- und Bildungsarbeit zu leisten, wenn bis zu einem Anteil von bis zu zwanzig Prozent Personal eingesetzt werden kann, was nicht über die  hierfür erforderliche pädagogische Grundqualifikation verfügt.“

Zudem habe sie  den Eindruck, dass das Land Hessen für die pädagogische Arbeit am Kind eine qualifizierte fachliche Ausbildung nicht für erforderlich hält, sondern vielmehr auf eine zusätzliche Schmalspurqualifikation setzt. „Das genügt diesen Aufgaben in keiner Weise“, ist Rosemarie Lück überzeugt. Sie kritisiert außerdem die vom Land im Entwurf vorgesehenen Vorgaben für die Personalausstattung als Verschlechterung für die meisten Einrichtungen.

Es scheine auch so zu sein, als ob zusätzliche Bedürfnisse von körperlich, seelisch oder geistig  behinderten Kindern nicht mehr berücksichtigt werden, diese Kinder einfach in ihren Gruppen mitlaufen sollen – und das bei einer Gruppenstärke von 25 Kindern. Es sei erforderlich, den besonderen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen durch Gruppenreduzierungen zu entsprechen. Das neue Recht sieht vor, dass der Personalanteil entsprechend der Anzahl der Kinder in einer Gruppe festgelegt wird. Auf besondere Betreuungsbedürfnisse werde hierbei keine Rücksicht genommen. „Wenn wegen eines behinderten Kindes die Anzahl der betreuten Kinder reduziert wird, so reduziert sich hierdurch automatisch auch der Personalschlüssel“, rechnet Lück vor.

„Ich habe den Eindruck, dass das Land Hessen, nachdem es dazu verurteilt wurde, entstehende Mehrkosten nach der Mindestverordnung an Träger zu erstatten, nun ebenfalls darum bemüht ist, sich erneut finanziell zu entlasten – wieder einmal auf Kosten der Kommunen und zu Lasten der schwächsten Glieder in unserer Gesellschaft“, so die Darmstadt-Dieburger Sozialdezernentin.

 

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