Presse-Archiv 2014

Landrat Klaus Peter Schellhaas ordnet Geschwindigkeitsbegrenzung im Ober-Ramstädter Stadtteil an

Tempo 30 für Hahn

10.12.2015

Darmstadt-Dieburg – Landrat Klaus Peter Schellhaas hat als Untere Verkehrsbehörde des Kreises für die Ortsdurchfahrt im Ober-Ramstädter Stadtteil Hahn (Bundesstraße 426) eine zulässige Gesamtgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.

Die Anordnung hat der Landrat im Einvernehmen mit dem Straßen- und Verkehrsmanagement des Landes, „Hessen Mobil“, der Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg und nach Zustimmung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vorgenommen.

Der Teilplan Straßenverkehr im „Lärmaktionsplan Hessen“ macht die Geschwindigkeitsbegrenzung möglich. Zudem können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken.

„Es ist daher angemessen, die bereits bestehende Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Lkw über 3,5 Tonnen und die zusätzliche Beschränkung für alle Verkehrsteilnehmer in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr zu einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu erweitern“, erläutert der Landrat hierzu.

Der weitere zeitliche Ablauf und die Beschilderung liege jetzt in den Händen des Straßen- und Verkehrsmanagements des Landes, so der Landrat.

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