Presse-Archiv 2016

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen

Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet Finanzierungsberatung vor Bau oder Kauf von Wohneigentum an

23.08.2016

Darmstadt-Dieburg. –  Das Land Hessen fördert auch weiterhin die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Bau oder Kauf von neugeschaffenem Wohnraum mit einem Hessenbaudarlehen. „Die Voraussetzung dafür ist, dass ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist und die Einkommensgrenze eingehalten wird“, erläutert Darmstadt-Dieburgs Kreisbeigeordnete Rosemarie Lück.

Der Wohnraum soll für die Familie zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Das Eigenkapital sollte 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder. Bei einem Arbeitnehmerhaushalt mit zwei Kindern liegt diese Grenze bei rund 81.000 Euro Bruttoeinkommen. Generationenverbundenes Wohnen wird außerdem gefördert.

Auch in der Zeit günstiger Zinsen ist mit der Förderung eine geringere Belastung für die Familien zu erzielen. Oft erhalten Antragsteller bei Banken einen Zinsvorteil, wenn ein Darlehen durch das Land Hessen gewährt wird.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet für Bauvorhaben innerhalb des Landkreises Beratungen vor Abschluss des Kaufvertrages oder vor Baubeginn über das Fachteam Wohnbauförderung an.

Ein Beratungstermin kann unter der Telefon 06151/881-2167 vereinbart werden.

Weitere Informationen im Internet unter www.ladadi.de/wohnbauförderung

 

 

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