Presse-Archiv 2016
Landkreis Darmstadt-Dieburg ordnet Stallpflicht für Geflügel an
23.11.2016
Darmstadt-Dieburg - Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat jetzt durch eine Allgemeinverfügung die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Die Anordnung richtet sich an alle gewerblichen und privaten Tierhalter, die Geflügel besitzen. Ausstellungen, Börsen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Vögel und Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt werden, sind ab sofort verboten.
Mit der Anordnung der Stallpflicht und dem Verbot reagiert der Landkreis Darmstadt-Dieburg auf die sich aktuell ausbreitende Geflügelpest, die im Landkreis Darmstadt-Dieburg jedoch noch nicht nachgewiesen werden konnte.