Presse-Archiv 2020

BREXIT: Ausländerbehörde Darmstadt-Dieburg erteilt ab Januar 2021 Aufenthaltstitel

07.12.2020

Darmstadt-Dieburg – Das Vereinigte Königreich ist am 1. Februar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. In diesem Zusammenhang wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich das sogenannte Austrittsabkommen geschlossen, das seitdem wirksam und in Kraft getreten ist. Es gilt in der gesamten EU, also auch in Deutschland.

Für die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde ein Übergangszeitraum festgelegt, der am 31. Dezember 2020 endet. Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen können sich grundsätzlich während des Übergangszeitraumes weiterhin in Deutschland sowie der gesamten EU frei bewegen. Erst nach dem Ende des Übergangszeitraumes ändert sich die Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin berechtigt waren, sich in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat aufzuhalten oder zu arbeiten, im Wesentlichen die gleichen Rechte wie vor dem Austritt. Diese Rechte bestehen „kraft Gesetzes“, sie müssen also nicht geltend gemacht werden. Allerdings benötigen diese Personen zwingend ein Dokument für diesen Nachweis, welches sie bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde erhalten.

Weiterhin müssen Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen, um dann das neue Aufenthaltsdokument zu erhalten. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht!

Die Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird in den nächsten Wochen alle im Landkreis registrierten britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen anschreiben. Mit dem Anschreiben erfolgt die Aufforderung ein beigefügtes Formular zur Aufenthaltsanzeige und weitere Unterlagen zum Nachweis des Aufenthaltsrechtes bei der Ausländerbehörde vorzulegen. Liegen nach Abschluss der Prüfung aller Unterlagen die Voraussetzungen für die Erteilung des neuen Aufenthaltsrechtes vor, so erfolgt eine entsprechende schriftliche Mitteilung.

Ein Vorsprachetermin zur Beantragung des Aufenthaltstitels kann nach Aufforderung der Ausländerbehörde über die Internetseite www.ladadi.de  - OnlineTerminbuchung - Brexit - beantragt werden.

Hinsichtlich weiterer Details wird auf die ausführliche Darstellung auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat verwiesen:

Deutsch: www.bmi.bund.de/brexit-info

Englisch: www.bmi.bund.de/brexit-info-en

 

 

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