Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg
Maßnahmen nach positivem ASP-Fund an der Burg Frankenstein
22.12.2024
Karte mit der Darstellung der Jagdregelungen in der Sperrzone II (Stand: 22.12.2024). (c) Landkreis Darmstadt-Dieburg
Darmstadt-Dieburg / Mühltal. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat nach dem bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 14. Dezember 2024 an der Burg Frankenstein im Ortsteil Nieder-Beerbach der Gemeinde Mühltal umfassende Schutzmaßnahmen eingeleitet. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurde ein 3-Kilometer-Radius um den Fundort eingerichtet, in dem die gleichen Regelungen wie im Kerngebiet gelten. Bislang wurden keine weiteren positiven Fälle in diesem Gebiet entdeckt.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Einschränkungen der forstwirtschaftlichen Tätigkeiten. Ausnahmen können auf Antrag bei der Veterinärbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg genehmigt werden. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, mögliche Schweinekadaver oder lebende Tiere nicht zu übersehen. Im Falle eines Fundes sind die Maßnahmen umgehend zu unterbrechen und der Fund unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden.
Auch für die Jagd gelten besondere Vorschriften. Generell ist die Jagdausübung im Kerngebiet untersagt. Ausnahmen betreffen unter anderem die Nachsuche von Unfallwild, den Einsatz von Kadaversuchhunden und Drohnen, das Ausbringen von Kirrmaterial, die Fallenjagd auf Raubwild im Offenland sowie das Erlösen von krankgeschossenem oder schwerkrankem Wild. Die konkreten Bedingungen werden von der Veterinärbehörde geregelt und müssen vorab angezeigt oder genehmigt werden.
Die genannten Maßnahmen dienen dem Schutz der heimischen Tierwelt und der Eindämmung der ASP. Die Bevölkerung wird gebeten, sich an die Vorgaben zu halten und Verdachtsfälle umgehend zu melden. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden sich auf www.ladadi.de/asp .