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Aktualisierung der Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten
Leistungsempfänger können mehr Geld fürs Wohnen erhalten
21.02.2025
Darmstadt-Dieburg. Wer nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen für die eigene Wohnung erhält, für den kann rückwirkend ab 1. Februar eine im Kreisschnitt um 12,97 Prozent höhere Kaltmiete bemessen werden – im begründeten Einzelfall bei Neu- und Weiterbewilligungen. Das hat der Kreisausschuss nun beschlossen, der Kreistag hat es bereits zur Kenntnis genommen. „Das kostet den Kreis natürlich auch mehr Geld“, sagt Sozialdezernentin Christel Sprößler, „und wir sehen, dass der Wohnungsmarkt nach wie vor ein Kostentreiber ist. Die Anpassung ist die höchste, die wir seit 2009 hatten.“ 2011, bei der ersten Erhöhung, war die Anpassung noch bei 1,76 Prozent. 2023 lag sie schon bei im Schnitt 10,04 Prozent mehr. Wichtig sei, so Sprößler, dass in jedem Fall der höhere Bedarf für die Kosten der Unterkunft nachgewiesen und geltend gemacht werden muss. „Automatisch werden die Mieten nicht angepasst“, so Sprößler. „Wir haben die Richtlinien erneut an die Entwicklung am Wohnungsmarkt angepasst“, sagt Jobcenter-Leiter Roman Gebhardt, „und sorgen so im Einzelfall für passgenaue Hilfe.“
Von Kommune zu Kommune gibt es dabei auch Unterschiede. So ist nach der Aktualisierung der Richtlinie für eine Person in Modautal für eine 50-Quadratmeter-Wohnung die neue angemessene Kaltmiete nun 437,50 Euro. In Dieburg sind es 606 Euro. Um auf diese Werte zu kommen, wurden von 2022 bis 2024 monatlich die Internetangebote sowie die Printmedien zum Wohnungsmarkt ausgewertet. 38.222 Datensätze lagen dieses Mal zugrunde. Für die Anpassung 2023 waren es 33.247. „Das veröffentlichte Wohnungsmarktangebot ist deutlich angewachsen“, erklärt Roman Gebhardt, „unsere Datenbasis kann als überaus repräsentativ bezeichnet werden“, sagt er. Das sei auch nötig, denn wie die Vergangenheit gezeigt habe, führe die Richtlinie zu mehr Rechtssicherheit und habe präzise Kostenzusagen bei einer Neuanmietung für jede der 23 Kreiskommunen ermöglicht. „Dadurch konnten wir Rechtsstreitigkeiten und die damit verbundenen Kosten vermeiden – und natürlich auch die Kaltmieten schneller bewilligt werden.“
Die neue Richtlinie ist auf der Homepage des Kreises unter www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt/kosten-der-unterkunft.html einsehbar. „Bei Fragen kann sich jeder gerne an seine Sachbearbeiterin oder seinen Sachbearbeiter wenden“, sagt Roman Gebhardt.
Allgemeine Informationen und Auskünfte gibt das Kommunale Jobcenter des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter 06151/881-5000 sowie per Mail unter info-kfb@ ladadi.de.