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Sozialleistungen in Darmstadt-Dieburg

Ausgaben für Sozialhilfe steigen um mehr als 18 Prozent

20.06.2024

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII 2023 rund 18,25 Prozent mehr ausgegeben als noch im Vorjahr: Für die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung, die Hilfe zur Pflege und die Krankenhilfe standen rund 43,4 Millionen Euro zu Buche, im Jahr 2022 waren es noch 36,7 Millionen Euro. Wie auch hessenweit war die deutlichste Steigerung im Bereich der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen, wie Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Christel Sprößler erklärt: „Wir mussten hier 2023 rund 2,3 Millionen Euro mehr ausgeben als im Vorjahr – das ist eine Steigerung von 41,3 Prozent und bedeutet für uns eine enorme Belastung.“ Zum Vergleich: Im Landesschnitt lag die Steigerung im selben Zeitraum nur bei 26 Prozent.

Die hohen Mehrausgaben für die Hilfe zur Pflege haben vor allem einen Grund: Zum einen ist die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege seit 1. September 2022 verpflichtend. Das bedeutet, dass eine Pflegeeinrichtung, wenn sie eine Zulassung als solche haben möchte, entweder tarifgebunden sein muss oder ihre Pflegekräfte mindestens in der Höhe von den in der Region geltenden Tarifverträgen bezahlen muss. Diese Verpflichtung führte laut Bundesgesundheitsministerium zu Gehaltssteigerungen von bis zu 30 Prozent. „Weil viele der Einrichtungen diese neue Regelung erst 2023 umgesetzt haben, kamen die Auswirkungen auch erst in diesem Jahr zum Tragen“, erklärt Christel Sprößler.

Die vorgeschriebene tarifliche Bezahlung hatte wiederum zur Folge, dass der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil – also der Anteil an den Pflegekosten, der über die Leistungen der Pflegekasse hinausgeht und deshalb von den Bewohnern einer Pflegeeinrichtung selbst getragen werden muss – stark gestiegen ist. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg machte das bei den Pflegeeinrichtungen Steigerungen für die Bewohner von bis zu 663 Euro pro Monat aus. „Das muss man sich natürlich erstmal leisten können“, sagt Christel Sprößler. Wer es nicht kann, für den springt der Landkreis ein, der dann über die Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII die ungedeckten Pflegekosten trägt.

Das bedeutete nicht nur eine Steigerung bei den Fällen, in denen der Kreis schon zuvor die Kosten ausgleichen musste, sondern schuf auch neue Abhängigkeiten, weil Menschen, die für ihren Eigenanteil zuvor in voller Höhe selbst aufkommen konnten, seit der Umstellung auf Unterstützung angewiesen sind. Schätzungen gehen davon aus, dass inzwischen rund ein Drittel der Pflegeheimbewohner Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.

„Das ist nicht nur für die Betroffenen eine Belastung, sondern auch für uns als Landkreis“, sagt Christel Sprößler, „denn bei der Hilfe zur Pflege handelt es sich um rein kommunale Mittel.“

 

tb

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