Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Neues Gesetz zur Staatsangehörigkeit

Zahl der Einbürgerungsanträge in Darmstadt-Dieburg wird steigen

27.06.2024

Ab Donnerstag, 27. Juni, werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland erleichtert für Migranten, die in Deutschland integriert sind. Gleichzeitig wird die doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr auf die EU und einzelne Nicht-EU-Staaten begrenzt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gingen in diesem Jahr bereits 694 Einbürgerungsanträge ein, rund 19 Prozent davon kommen von Menschen aus der Europäischen Union. Mit einem Anstieg ist nun zu rechnen: Das Land Hessen geht von doppelt so vielen Anträgen wie im Vorjahreszeitraum aus, der Landkreis Darmstadt-Dieburg vermag aber keine Prognose abzugeben. „Allein durch die zeitliche Veränderung der Einbürgerungsvoraussetzung des rechtmäßigen Aufenthalts von acht auf fünf Jahren wird aber hier zu Beginn ein erhöhtes Antragsaufkommen vorliegen“, erklärt der Leiter des Fachbereichs Ausländerwesen, Christian Wohlrab.

„Die Neuregelung ist auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels zu begrüßen“, sagt Landrat Klaus Peter Schellhaas: „Und wer mit uns hier lebt und sich integriert hat, sollte auch an der politischen Willensbildung teilhaben dürfen.“ Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt, hat dieselben Rechte wie jemand, der hier geboren ist, dazu gehört auch das Wahlrecht. 

Geprüft wird die ausländerrechtliche Historie des Antragsstellers. Dazu gehören unter anderem bisherige Aufenthaltstitel, eventueller Schutzstatus, Identitätsdokumente, Straftaten im In- und im Ausland, Hinweise auf Verfolgung oder Unterstützung extremistischer Organisationen oder ein Ausweisungsinteresse.

Die Anträge sind dabei schnell geprüft im Landkreis: Bei EU-Staatsangehörigen dauert es etwa 5 Minuten, bei allen anderen im Schnitt etwa 30 Minuten. Wie lange es dann dauert, bis die Staatsangehörigkeit erteilt wird, kann nicht pauschal gesagt werden. Im Schnitt liegt die Bearbeitungszeit laut Bundesverwaltungsamt bei etwa 12 Monaten. Die Entscheidung, ob der jeweilige Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, trifft auch nicht der Landkreis, sondern das Regierungspräsidium Darmstadt. Abgelehnt wurden bislang in diesem Jahr nur zwei Anträge auf Einbürgerung im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Die Einbürgerungsurkunde wiederum wird in der Regel vom Bürgermeister der jeweiligen Kommune überreicht.

tb

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