Presse-Archiv 2021

Stadt und Landkreis starten Terminvergabe für die gemeinsamen Impfambulanzen

Mit verbesserter Software jetzt Wunschtermin buchen

08.12.2021

Darmstadt-Dieburg - Ab sofort können für die Impfambulanzen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (darmstadtium, Gesundheitsamt in der Bessunger Straße) und im Landkreis Darmstadt-Dieburg (Pfungstadt und Reinheim) Termine online vereinbart werden.

Mit der Einführung der neuen Buchungssoftware „Terminland“ können Interessierte ihren Wunschtermin für die Impfung in Stadt oder Landkreis aussuchen und buchen. „Die neue Software bringt wichtige Planungssicherheit für die Menschen und unsere Impfambulanzen“, sagt Landrat Klaus Peter Schellhaas. „Die Impfung bleibt der wichtigste Baustein in der Pandemiebekämpfung und die beste Hoffnung der Krankenhäuser auf Entlastung.“ „Terminland“ ist über die Internetseite https://www.gesundheitsamt-dadi.de/impfambulanzen-des-gesundheitsamtes/ erreichbar.

Aufgrund der Impfstoffverfügbarkeit werden zunächst die Termine für eine Woche ab Donnerstag, 9.12.2021, eingestellt und laufend ergänzt. „Wir freuen uns über das große Interesse und die wahrnehmbar gestiegene Impfbereitschaft“, ergänzt Landrat Schellhaas. „Nicht Allen werden wir in den ersten Wochen einen Termin verschaffen können, da wir nicht ausreichend Impfstoff vom Bund bekommen und Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall-Hilfe immer noch Personal suchen.“

Kurzfristig frei gewordene Termine werden weiterhin an allen vier Impfambulanzen über das Portal „Ärmel Hoch“ und die bereits im Sommer genutzte Impfbrücke, per SMS vergeben. Die dort registrierten Menschen werden über die neu geschaffene Buchungsmöglichkeit per E-Mail informiert.

Was muss ich mitbringen?

Die mitzubringenden Unterlagen sind unter der oben genannten Internetadresse aufgelistet und stehen dort auch zum Herunterladen zur Verfügung.

Wie wird geimpft?

Verabreicht werden nicht nur Erst- und Zweitimpfungen, sondern auch Booster-Impfungen. Verwendet wird ein mRNA-Impfstoff. Boosterimpfungen erfolgen frühestens 5 Monate nach Abschluss der ersten Impfserie.

Die Impfungen erfolgen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren können im Beisein von einem Erziehungsberechtigten erst- und zweitgeimpft werden. Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Begleitung und Einwilligung der Eltern erst- und zweitgeimpft werden, wenn ein individuelles ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat und die aufklärende Ärztin oder der aufklärende Arzt sich sicher ist, dass die oder der Jugendliche den Inhalt der Aufklärung verstanden hat und reflektieren kann.

Booster-Impfungen sind für die Altersgruppe zwischen 12 bis unter 18 Jahren noch nicht empfohlen worden.

kt

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