Presse-Archiv 2022

Beide Projekte gehen in die erste Planungsphase

Landkreis Darmstadt-Dieburg beauftragt Umweltverträglichkeitsstudien für Straßenbauprojekte B 38 und B 45

07.11.2022

Darmstadt-Dieburg. Nachdem  der Landkreis Darmstadt-Dieburg im Frühjahr die Vergabe der Projektsteuerung für die beiden Verkehrsprojekte Ortsumgehung B 38 Groß-Bieberau sowie Ausbau der B 45 zwischen Dieburg und Groß-Umstadt erfolgreich abschließen konnte, wurden beide Projekte nun in die erste Planungsphase überführt.

Für beide Projekte war 2021 eine Planungsvereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, den jeweils beteiligten Kommunen und dem Odenwaldkreis abgeschlossen worden. Die Koordination der Planung erfolgt federführend durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg, der durch ein externes Ingenieurbüro umfassende Unterstützung in der Steuerung der Planungsprojekte erhält. Die Straßenbauverwaltung Hessen Mobil begleitet den Planungsprozess fachlich.

In Zusammenarbeit zwischen Landkreis, Projektsteuerung sowie in Abstimmung mit Hessen Mobil konnten nun für beide Straßenbauprojekte Büros für die floristisch-faunistischen Kartierungen und die darauf aufbauenden  Umweltverträglichkeitsstudien gewonnen werden.

Der Ausgang der Vergaben war aufgrund der angespannten Marktsituation, bedingt durch eine hohe Auslastung der Büros bei einem gleichzeitig anherrschenden Fachkräftemangel, zu Beginn noch ungewiss. Landrat Klaus Peter Schellhaas und der zuständige Fachdezernent von Hessen Mobil, Ralf Struif, sehen nun der ersten Planungsphase positiv entgegen, um gemeinsam mit den Büros den Grundstein für die Verkehrsplanung zu legen.

Landrat Klaus Peter Schellhaas und Fachdezernent Ralf Struif erläutern: Es handelt sich bei dieser frühen Planungsphase um eine reine Grundlagenermittlung. Im Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung werden nach Abschluss dieser Grundlagenermittlungen verschiedene Planungsvarianten entwickelt, bewertet und miteinander verglichen. Die beste Variante wird dann im weiteren Planungsprozess konkretisiert.“

In einem ersten Schritt werden durch eine Kartierung die in den Planungsgebieten vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erhoben. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden die Einwirkungen auf die betroffenen Schutzgüter analysiert. Zu diesen Schutzgütern zählen neben den vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auch das Schutzgut Mensch, Boden, Wasser, Kulturelles Erbe, Klima und Landschaft.

Die Festlegung des konkreten Untersuchungsrahmens erfolgt vorab in einem Behördentermin, an dem neben den Planungsbeteiligten Vertreter von Fachbehörden, anerkannten Naturschutzverbänden und den beauftragten Fachbüros teilnehmen. Für beide Projekte sollen die Termine voraussichtlich noch im Dezember dieses Jahres stattfinden.

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