Presse-Archiv 2023

Afrikanische Schweinepest

Landkreis Darmstadt-Dieburg errichtet Wildbarrieren

19.06.2024

Eine Wildbarriere in Erzhausen (Bild: Gemeinde Erzhausen)

Darmstadt-Dieburg. Vergangene Woche wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) im Landkreis Groß-Gerau bei einem Wildschwein nachgewiesen. Ein weiteres Fortschreiten der Infektion in östliche Richtung kann daher nicht ausgeschlossen werden und ist angesichts der Verbreitung in ganz Ostmitteleuropa wahrscheinlich. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine sogenannte Restriktionszone eingerichtet. Die Kreiskommunen Erzhausen, Griesheim und Weiterstadt liegen teilweise in dieser Zone.

Wildbarriere entlang der A5

Die drei betroffenen Kommunen haben in Abstimmung mit dem Landkreis veranlasst, dass gegen die Ausbreitung der ASP Zäune an den Unter- und Überführungen entlang der Bundesautobahn A5 aufgestellt werden. Insbesondere an Bachläufen und Gräben, aber auch an Rad- und Fußwegen sollen die Barrieren helfen den Wildwechsel zu unterbinden. Die A5 wird dabei als natürliche Wildbarriere betrachtet. Ausgenommen sind hiervon die Weg für den Individualverkehr. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg bittet um Verständnis für die Maßnahmen.

Allgemeinverfügung in Kraft

Zum Schutz gegen die Verbreitung ASP hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg am gestrigen Montag (17.) eine Allgemeinverfügung erlassen. Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wurde die Jägerschaft in der infizierten Zone dazu verpflichtet, alle verendeten und erlegten Wildschweine zu melden. Daneben besteht ein grundsätzliches Jagdverbot und im gesamten Gebiet eine Leinenpflicht. Darüber hinaus wurde die landwirtschaftliche Nutzung innerhalb der infizierten Zone ebenfalls eingeschränkt. Für die Dauer von zunächst 14 Tagen wurde ein Verbot der maschinellen Bodenbearbeitung und Ernte ausgesprochen. Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich. Der Antrag ist schriftlich an das örtlich zuständige Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg (veterinaeramt@ladadi.de) zu stellen. Die nichtmaschinelle Ernte von beispielsweise Erdbeeren und Spargel ist weiterhin möglich.

Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung findet man unter www.ladadi.de/asp

mm

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