Presse-Archiv 2023
Allgemeinverfügung wird aufgehoben
Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen wieder möglich
12.09.2023
Darmstadt-Dieburg. Aufgrund der ergiebigen Niederschläge im Landkreis Darmstadt-Dieburg in den vergangenen Wochen und der nun einsetzenden kühleren Witterung hat sich die wasserwirtschaftliche Situation erkennbar verbessert. Eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist deshalb wieder möglich.
Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 28.06.2023 wurde durch den Ersten Kreisbeigeordneten Lutz Köhler widerrufen. Veröffentlicht ist der Widerruf auf www.ladadi.de.
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Allgemeinverfügung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Beschränkung des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit § 19 Abs. 3 und § 63 Abs. 2 Hess. Wassergesetz (HWG) erlässt der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg als zuständige untere Wasserbehörde (§ 64 Abs. 3 HWG) für den Landkreis Darmstadt-Dieburg folgende
Allgemeinverfügung
Die Verfügung vom 28.06.2023 wird hiermit widerrufen. Der Widerruf tritt am Tage nach der Verkündigung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich und zur Niederschrift beim Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, 64276 Darmstadt einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, wird die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der oben genannten Frist beim Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg eingeht.
Darmstadt, 13.09.2023
gez. Lutz Köhler
Erster Kreisbeigeordneter