Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises/FQN (Eintragung der Schlüsselzahl 95) und Verlängerung einer Fahrerlaubnis

Unterlagen:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt)
  • Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Original ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung:
    § 11 Abs. 9 und Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Original augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen:
    § 12 Abs. 6 und Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Original Schulungsbescheinigungen:
    - Original Nachweise über Weiterbildung nach dem BKrFQG (5 Module)
    wenn die C-Klassen vor dem 10.09.2009 erworben wurden
    - Original Nachweis über die Grundqualifikation nach dem BKrFQG
    wenn die C-Klassen nach dem 10.09.2009 erworben wurden

 

Sollten Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, muss zunächst der Papierführerschein umgetauscht werden. Dafür reichen Sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins ein (s. Leistung: Umtausch eines Papierführerscheins).


Bearbeitungszeit:

  • i. d. R.  10-12 Wochen

(in Notfällen wenden Sie sich bitte per Email an uns unter Fahrerlaubnisbehoerde(at)ladadi.de)


Kosten:

  • Ausstellung eines FQN inkl. Verlängerung einer Fahrerlaubnis: 76,40 Euro

 

Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei. Die Zahlung erfolgt bei Abholung des neuen Kartenführerscheins.

 

Datenschutzhinweis!

*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.

 

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