Annahme von Trichinenproben

 

ab 21. Juni 2024 veränderte Abgabe - und Freigabezeite für Trichinenproben in Darmstadt, Rheinstraße:

 

Montag bis Freitag  8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Abgabe am Nachmittag in Ausnahmefällen nach telefonischer Absprache.

Untersuchungstageab Juni 2024:          

Montag, Mittwoch und Freitag            10:00 Uhr

Freigabe ab 16:00 Uhr, sofern Trichinenproben bis 10:00 Uhr am Labortag abgegeben.

 

Abgabe in Dieburg, Servicestelle im Kreishaus, Albinistraße:

Montag bis Donnerstag, 7.30 – 15:00 Uhr und Freitag 7.30 – 12:00 Uhr

Beachten Sie die Freigabezeitpunkte für Proben, die in Dieburg abgegeben wurden:

Der Zeitpunkt, zu dem über das erlegte Wild verfügt werden darf, richtet sich nach den Untersuchungen entsprechend der Abgabezeit.

Abgabe bis     Dienstag, 15:00 Uhr               Freigabe: Mittwoch,   16:00 Uhr

Abgabe bis     Donnerstag, 15:00 Uhr           Freigabe: Freitag,      16:00 Uhr

Abgabe bis     Freitag, 12:00 Uhr                  Freigabe: Montag,     16:00 Uhr

 

Der 10 er Block von Wildursprungsscheinen und Wildmarken kann nur in Darmstadt, Rheinstraße, erworben werden.  

Die Gebühr für den 10-er Block Wildursprungsschein, Ohrmarke und Untersuchung beträgt 

79,39 €. Bei Frischlingen unter 20 kg entsteht keine Untersuchungsgebühr. Die Verrechnung erfolgt im nachhinein.  Der 10 er Block von Wildursprungsscheinen und Wildmarken kann nur in Darmstadt, Rheinstraße, erworben werden. 

Infoblatt zum download

Probenmaterial:

-      gekühlt lagern (nicht einfrieren!)

-      Abgabe in verschlossenem, auslaufsicherem Plastikbeutel (jeweils pro Tier)

-      Blutproben separat

-      Wildursprungsschein anbei 

Wir bitten weiterhin um die Entnahme von Blutproben zur Untersuchung auf Schweinepest. Die Blutröhrchen erhalten Sie bei uns in der Rheinstraße.  

Die Gebührensätze sind in der Satzung des Landkreises festgelegt.

Hinweisblatt zur Trichinenprobenabgabe können Sie hier runterladen.

Änderung an den Feiertagen: wird ständig aktualisiert

Trichinen

Trichinella spiralis ist ein parasitisch lebender Rundwurm (Nematode).

Eine Infektion des Menschen kann durch rohes oder nicht ausreichend erhitztes Fleisch oder rohgeräucherte Fleischwaren, hauptsächlich von Schweinen, aber auch von Einhufern, Dachsen und weiteren Tierarten, erfolgen. Die Trichinen können durch Erhitzung, Pökeln oder Einfrieren getötet werden. Räuchern von Rohware hat nicht den gleiche Wirkung.

Die Erkrankung tritt in Deutschland nur sehr selten auf, da eine Trichinenuntersuchung des Fleisches vorgeschrieben ist. Bei Schlachttieren erfolgt eine engmaschige Kontrolle. 

Jäger sind verpflichtet das Fleisch von Wildschweinen (und Dachsen) vor dem Verzehr zu einer Trichinenuntersuchung zuzuführen. Erst nach Freigabe darf das Fleisch verzehrt werden. Dies gilt für den Privatverbrauch und den weiteren Vertrieb. 

Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen

Information für Jägerinnen und Jäger  

Die Gewebeproben für die vorgeschriebene Untersuchung von Tieren die Träger von Trichinen sein können, dürfen bei Wildscheinen und Dachsen nicht nur amtliche Tierärzte entnehmen, sondern auch Jäger*innen die eine entsprechende Schulung absolviert haben und durch das Veterinäramt beauftragt wurden.

Proben können beim Veterinäramt in Darmstadt oder im Kreishaus Dieburg abgegeben werden.

Wildursprungsscheine und Wildmarken für die Untersuchung können nur in Darmstadt in de Rheinstraße erworben werden.

Schulungen für Jäger und Jägerinnen zur Trichinenprobenentnahme werden nach Bedarf angeboten.  Bitte erkundigen Sie sich auch bei anderen Veterinärämtern bezüglich Schulungsterminen.

Wir verweisen auf einen Schulungstermin am 16.4.2024 in Reinheim. Diese Schulung wird vom Veterinäramt der Stadt Offenbach durchgeführt. Bitte melden Sie sich direkt dort an.Hier finden Sie das Formular.