Aufgaben der Lebensmittelkontrolle

Überwachung des Verkehrs mit Produkten im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

  • Durchführung von planmäßigen Kontrollen in Betrieben der Produktion und des Handels mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen
  • Überwachung der Eigenkontrollsysteme der Betriebe und weiterer gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. der Kennzeichnungspflichten
  • Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Anzeigen
  • Sicherstellung von nicht verkehrsfähigen Erzeugnissen, sowie die Veranlassung anderer notwendiger Maßnahmen
  • Entnahme von Plan- und Verdachtsproben in Betrieben
  • Beteiligung am Schnellwarnsystem zur Information des Verbrauchers über nicht sichere Lebensmittel
  • Durchführung von Ermittlungen in Ordnungswidrigkeits- und Verwaltungsverfahren, Ermittlungen zur Anzeige von Straftaten

Registrierung von Lebensmittelunternehmen

Lebensmittelunternehmer sind gesetzlich verpflichtet ihre Tätigkeit zu registrieren. Diese Meldepflicht ist unabhängig davon, ob die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht. Es trifft auf alle Tätigkeiten zu, die mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb/Handel von Lebensmitteln zusammenhängen. Auch eine Tätigkeit in herstellung und Vertrieb von Kosmetika und Tabakerzeugnissen is tzu melden.

Ab 1.7.2024 haben auch Betriebe, die Bedarfsgegenstände herstellen oder in Verkehr bringen eine Anzeigepflicht für diese Tätigkeit. Dies ist geregelt in  der BedarfsgegenständeVerordnung § 2  (BedGgstV). für bestehende Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis 31.10.2024. Die VO finden Sie hier.

Bitte nutzen Sie zur Meldung das Formular für die Lebensmittelregistrierung.

Das Formular zur Registrierung eines Lebensmittelunternehmens steht Ihnen ab sofort online zur Verfügung. 

Sie erhalten zunächst eine ausführliche Erläuterung der Vorgehensweise und eine Übersicht über die benötigten Unterlagen für die Antragstellung. Sie werden Schritt für Schritt bei der Antragstellung begleitet. Beachten Sie, dass es keine Zwischenspeichermöglichkeit gibt. Die Eingabe der Daten sollte nicht unterbrochen werden.

Es besteht die Möglichkeit über ein "Nutzerkonto Bund ID" die Anträge zu stellen. Sie können jeden Antrag aber auch ohne die Einrichtung dieses Nutzerkontos bearbeiten! Für eine schnellere Bearbeitung bitten wir um Angabe Ihrer E-Mail Adresse!

Zum Online Service Registrierung eines Lebensmittelunternehmens und Bedarfsgegenständeunternehmens.

Sollten Sie keinen Zugang zur digitalen Meldung haben, schicken wir Ihnen auch das Formular zu.  

Weitere Informationen

Merkblatt für Unternehmen zur Neugründung eines Lebensmittelunternehmens in Gastronomie, Handel oder Herstellung

Hinweis auf ein digitales Beratungsportal der IHK für Gründer in der Gastronomie - den Gastromat

 

 

Informationen und Formulare

Verkauf an Marktständen, auf Festen und Märkten

Merkblatt Verkauf auf Festen und Märkten

Hinweise zu Lebensmitteln für besonders empfindliche Personengruppen, wie Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, ältere Menschen

Merkblatt zum Lebensmittelverzehr

Merkblätter des Regierungspräsidiums zur Lebensmittelkontrolle

RP Da

Hier werden in Zukunft Informationen zu weiteren Themen bereit gestellt.