Die Afrikanische Schweinepest (ASP)
Auffälligkeiten bei Wildschweinen (z.B. erhöhte Zahl an Falltieren oder Tieren mit Krankheitssymptomen) sollten von Jägern an das Veterinäramt gemeldet werden.
Online-Prozess im Falle eines Wildschweinfunds
Online-Prozess Anzeige einer Jagd in Sperrzone I
Kadaversammelplätze
Babenhausen für die Sperrzone I:
Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Babenhausen, Harreshäuser Allee 25 a, 64832 Babenhausen erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.
Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 10 Uhr.
Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone I, kann am Kadaversammelplatz in Babenhausen entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).
Roßdorf für die Sperrzone II:
Für die Beantragung der Schussprämie wird ein Entsorgungsnachweis benötigt. Der Entsorgungsnachweis ist nur am Kadaversammelplatz in Roßdorf, Industriestraße 12, 64380 Roßdorf erhältlich. Bitte bringen Sie für jedes Tier eine Blutprobe und den vollständig aufgefüllten Probenbegleitschein mit.
Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 8.00 bis 10 Uhr.
Auch der Aufbruch von erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone II kann am Kadaversammelplatz in Roßdorf entsorgt werden. Aufbruch ist bitte auslaufsicher verpackt zu bringen (z.B. in Müllsäcken, oben verknotet).
Allgemeinverfügungen
Allgemeinverfügung und Gebietsfestlegung der Sperrzonen II (Infizierte Zone), III und des Kerngebiets sowie Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen (Stand: 29.11.2024). Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte. Hier geht's zum online-Prozess zur Drohnensuche.
Sperrzone I Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I (12.09.2024) I Die Kartendarstellung der Schutz- und Überwachungszone als interaktive Karte
Zum Online-Prozess: Anzeige einer Jagd in der Sperrzone I
Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt (veterinaeramt@ ladadi.de).
Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden.
Aktuelle Meldungen:
17.12.: Positiver Wildschweinfund bei Burg Frankenstein in Mühltal-Nieder-Beerbach
3.12.: Landkreis Darmstadt-Dieburg geht seinen eigenen Weg unbeirrt weiter
11.10.: Schutzzaunbau am Pfunstädter Moor erfolgreich abgeschlossen
9.10.: Lockerung der Leinenpflicht und Maisernte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
13.9.: Lockerungen bei der Jagd und der Leinenpflicht
27.8.: Landkreis Darmstadt-Dieburg legt Sperrzone I fest
06.08.: Neue Allgemeinverfügung und Ausweitung der Sperrzone II
02.08.: Weiterer ASP-Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg
31.07.: Erster ASP-positiver Wildschwein-Fund im Landkreis Darmstadt-Dieburg
31.07.: Landkreis Darmstadt-Dieburg benennt infizierte Zone in Sperrzone II um
22.07.: Schutzmaßnahmen für den Hausschweinbestand getroffen
18.07.: Erleichterungen für die Landwirtschaft im Landkreis Darmstadt-Dieburg
17.07.: Erweiterung der infizierten Zone auf mehrere Ortschaften im Landkreis Darmstadt-Dieburg
12.07.: Hinweistafeln mit QR-Codes im Waldgebiet
09.07.: Neue Allgemeinverfügung regelt Maßnahmen im Kerngebiet
04.07.: Ausweitung der infizierten Zone im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf mehrere Kommunen
28.06.: Erste Drohnenflüge im Landkreis ohne Fund von Wildschwein-Kadavern
28.06.: Allgemeinverfügung zum zweiten Mal geändert
27.06.: Einsatz von Drohnen zur Kadaversuche von Wildschweinen im Landkreis
21.06.: Allgemeinverfügung geändert - Erleichterung für die Landwirtschaft
20.06.: Kadaversammelplatz in Griesheim eingerichtet - Bergeteams geschult