Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Gefahrgutüberwachung, Zivilschutz
Der Landkreis hat zur Erfüllung seiner Aufgaben im Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst und in der Allgemeinen Hilfe:
- die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen,
- Einrichtungen und Anlagen des überörtlichen Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe im Kreisgebiet zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren zu planen und die bei der Durchführung der Maßnahmen gegenüber den örtlichen Bedürfnissen anfallenden Mehrkosten einschließlich der Unterhaltungskosten mit der Ausnahme der Personalkosten zu tragen,
- die Brandschutzerziehung zu planen und zu fördern,
- Alarmpläne und Einsatzpläne für die Gewährung nachbarlicher Hilfeleistung innerhalb und über die Grenzen des Kreisgebietes hinaus aufzustellen und mit den benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten abzustimmen,
- gemeinsame Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis oder im Einvernehmen mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten abzustimmen,
- eine ständig erreichbare und betriebsbereite gemeinsame Leitstelle (Zentrale Leitstelle) für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst einzurichten und zu betreiben.
Die Zentrale Leitstelle Dieburg ist in Notfällen aus allen Städten und Gemeinden des Kreises rund um die Uhr über die Notrufnummer 112 sowie über das Notruffax erreichbar. In sonstigen Angelegenheiten kann die Zentrale Leitstelle über die Telefonnummer 06071 / 19222 oder per Fax über 06071 / 499220 kontaktiert werden.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Gefahrenabwehrlogistik (GAL) 2015.