Eintragung der Schlüsselzahl 96 oder 196
Sie haben den entsprechenden Schulungsnachweis von der Fahrschule und wollen sich die Schlüsselzahl 96 (Gespanne bis 4,2 Tonnen) oder 196 (Krafträder bis 125ccm) eintragen lassen?
Dann reichen Sie bitte folgende Unterlagen postalisch ein:
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
- Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
- Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
- Schulungsbescheinigung im Original
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
- 1 biometrisches Lichtbild
Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein, ist auch der Umtausch in einen Kartenführerschein erforderlich. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Bearbeitungszeit:
- i. d. R. 10-12 Wochen
Kosten:
- Eintragung der Schlüsselzahl bei einem Kartenführerschein: 38,60 Euro
- Eintragung der Schlüsselzahl bei Umtausch eines Papierführerscheins: 53,90 Euro
Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei. Die Zahlung erfolgt bei Abholung desn neuen Kartenführerscheins.
*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.
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