Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
Für die Beantragung des begleitenden Fahrens ab 17 reichen Sie bitte postalisch folgende Unterlagen ein:
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
- Unterschriftblatt (vollständig ausgefüllt)
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments* (wenn die Wohnadresse nicht auf dem Ausweis steht, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
- 1 biometrisches Lichtbild
- Original Bescheinigung über den bestandenen Sehtest
- Original Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten)
- Angabe der Fahrschule
- Antrag für Begleitpersonen
- Beiblatt für eine Begleitperson
- Kopie der Führerscheine von allen Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)
- Kopien der gültigen Ausweisdokumente von allen Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite).
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern Sie einen Papierführerschein besitzen, welcher nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde)
-
Sollte der Prüfort außerhalb des Landkreises liegen: schriftliche Begründung, warum Sie einen Prüfort außerhalb des Landkreises gewählt haben. Nach § 17 Abs. 3 FeV hat der Bewerber die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen.
Bearbeitungszeit:
- i. d. R. 10-12 Wochen
Kosten:
- bei einer Begleitperson incl. Direktversand für den endgültigen Führerschein: 70,40 Euro
- bei jeder weiteren Begleitperson: + 19,60 Euro
Bei Antragstellung per Post schicken wir Ihnen eine Rechnung. Bitte legen Sie dem Antrag kein Geld bei.
Hinweise:
Die Antragstellung für das Begleitete Fahren ab 17 ist bei den Außenstellen der Fahrerlaubnisbehörde nicht möglich. Die Beantragung kann nur postalisch bei der Fahrerlaubnisbehörde in Dieburg erfolgen.
*Folgende Ausweisdokumente werden anerkannt: Personalausweis, ausländischer Personalausweis/ID-Karte, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung, Duldung. In jedem Fall muss bei der Kopie (vorzugsweise Farbkopie) Ihr Lichtbild gut erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass bei Ausweisdokumenten, die keine oder keine aktuelle Adresse enthalten, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich ist. Sofern keine Auskunftssperre besteht, können wir auch vor Ort Ihre Meldedaten abrufen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 10 € an. Sollten Sie diesen Service in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich dem Antrag beilegen.